Lexikon

Umlageverfahren

Bei diesem Finanzierungssystem müssen die laufenden Ausgaben von den Einnahmen gedeckt werden. Es wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung verwendet.

In den Sozialversicherungen, darunter auch der GKV, werden die Beiträge überwiegend nach dem Umlageverfahren berechnet. Da die Ausgaben eines Jahres mit den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert werden müssen, sind die Ausgaben der bestimmende Faktor für die Bemessung der Beiträge. Die Beiträge sind so festzusetzen, dass mit ihnen die Ausgaben der gleichen Periode vollständig gedeckt werden können.

Um unterjährige Schwankungen auszugleichen, sind die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden. Diese muss mindestens 20 Prozent einer monatlichen Ausgabe betragen. Hierbei handelt es sich nicht wie bei den Alterungsrückstellungen der PKV um eine langfristige Vorsorge für Krankheitsrisiken in der Zukunft, sondern um Rücklagen zum kurzfristigen Ausgleich von Einnahme- und Ausgabenschwankungen.

Die Private Krankenversicherung wird hingegen nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert, bei dem ein Kapitalstock als Zukunftsvorsorge gebildet wird.

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