Lexikon

Prävention

Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse und Entwicklungen. Öffentlich geforderte oder geförderte Maßnahmen der Prävention sollen Betroffene auch in ihrer Eigenverantwortung stärken und zur Selbsthilfe anregen.

Prävention ist damit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Gesundheitswesen werden unter Prävention Maßnahmen verstanden, die zur Vorbeugung des erstmaligen Auftretens von Krankheiten (Primärprävention), zur Früherkennung von symptomlosen Frühstadien von Krankheiten (Sekundärprävention), zur Verhütung der Verschlimmerung von manifesten Erkrankungen und Behinderungen sowie ihrer Folgen (Tertiärprävention) beitragen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sindPräventionsleistungen Soll-Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Private Krankenversicherung trägt grundsätzlich Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, soweit sie auch von der GKV übernommen werden. Seit 2005 finanziert die PKV zudem spezielle Projekte der Primärprävention. Die PKV-Unternehmen engagieren sich freiwillig über den PKV-Verband bei der HIV-Prävention und der Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen. Ferner leistet die PKV als Maßnahme der Primärprävention für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden. Weitere Präventionsleistungen in der PKV sind umfangreiche Früherkennungsprogramme für Kinder und Erwachsene,Finanzierung der Infrastruktur beim Mammografie-Screening oder medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.

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