Lexikon

Pflegezusatzversicherung

Die PKV bietet als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung verschiedene Tarife an. Der Leistungsumfang kann von den Versicherten mitbestimmt werden.

Die PKV unterscheidet zwischen zwei Versicherungsarten, die das Pflegerisiko zusätzlich absichern:

  1. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhalten die Versicherten im Pflegefall monatlich einen vertraglich vereinbarten Betrag (Tagegeld). Dieses Geld steht ihnen zur freien Verfügung, für die Verwendung gibt es keine Vorgaben. Das Pflegetagegeld ist die am häufigsten gewählte Art der Pflegezusatzversicherung. Auch die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine Tagegeldversicherung.
  2. Die Pflegekostenversicherung erstattet tatsächlich entstandene Kosten, die aus der Pflegebedürftigkeit resultieren.

 

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