Lexikon
Pflegestufen
Bis Ende 2016 wurde die Schwere einer Pflegebedürftigkeit in die Stufen I bis III eingeteilt.
Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige benötigen wenigstens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen (z. B. Waschen, Nahrungsaufnahme, Ankleiden). Der Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt einer Woche mindestens 90 Minuten betragen, wobei über 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftige benötigen mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten. Der Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt einer Woche mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige benötigen täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.