Lexikon

Krankenhaustagegeldversicherung

Versicherung, die für jeden Tag, den sich eine versicherte Person wegen medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus aufhalten muss, einen vereinbarten Geldbetrag zu leisten.

Hierzu ist kein Kostennachweis erforderlich, und das ausgezahlte Geld ist steuerfrei. Mit der Krankenhaustagegeldversicherung lassen sich zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, abdecken. So können z.B. die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geltenden Zuzahlungen beglichen werden. Besonders interessant ist eine Krankenhaustagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler, die damit bei einem Krankenhausaufenthalt die weiterlaufenden Fixkosten im Büro bzw. in der Praxis ausgleichen oder eine Ersatzkraft für den Betrieb finanzieren können. Die Höhe des Krankenhaustagegelds hängt unternehmensindividuell von den Tarifbedingungen ab Krankenhauszusatzversicherung (Verweis auf Wahlleistungen im Krankenhaus).

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