Lexikon
Kontrahierungszwang
Bei "Kontrahierungszwang" ist der Versicherer verpflichtet, jemanden ohne Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufzunehmen.
Kontrahierungszwang besteht in der Privaten Krankenversicherung für den Basistarif: Alle Menschen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die Aufnahme beantragen, müssen in diesen Tarif aufgenommen werden.
Auch für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung besteht Kontrahierungszwang.