Lexikon

Kapitaldeckungsverfahren

Grundlegendes Finanzierungsverfahren in der privaten Krankenversicherung, bei dem im Gegensatz zum Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Kapitalstock aufgebaut wird.

Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird beim Kapitaldeckungsverfahren ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem später die Ansprüche der Versicherten bedient werden. In der Privaten Krankenversicherung gehört das Kapitaldeckungsverfahren zu den Grundmerkmalen. Die Beitragskalkulation muss nach dem Äquivalenzprinzip sowie unter Bildung von Alterungsrückstellungen erfolgen. Die Alterungsrückstellungen sollen gewährleisten, dass die Beiträge unter ansonsten gleichen Voraussetzungen (u.a. Gültigkeit der aktuellen rechnerischen Sterbe- und Stornotafel; Fortbestand der aktuellen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen; unbegrenzter Fortbestand des aktuellen Preisniveaus für Leistungen im Gesundheitswesen) grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben. Das heißt: Die Versicherten erwerben in jüngeren Jahren eine Anwartschaft darauf, dass ihre Beiträge im Grundsatz über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleiben. Um dies sicherzustellen, wird in den Anfangsjahren der Vertragslaufzeit ein Beitrag erhoben, der höher ist als der augenblickliche Bedarfsbeitrag der betreffenden Personen vor dem Hintergrund des aktuellen Krankheitsrisikos. Die Differenz, wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt. Später, wenn der zu entrichtende Beitrag aufgrund des gestiegenen Lebensalters – und damit in der Regel auch einer verstärkten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen – nicht mehr für die benötigten Versicherungsleistungen ausreicht, werden die in der Alterungsrückstellung angesammelten Mittel zur Abdeckung dieser Finanzierungslücke eingesetzt. Damit werden Beitragssteigerungen allein aufgrund des Älterwerdens grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kapitaldeckungsverfahren ist darüber hinaus der so genannte gesetzliche Zuschlag (10 %-Zuschlag) zuzuordnen.

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