Lexikon
Auslandsreise
Privatversicherte haben grundsätzlich Versicherungsschutz in ganz Europa.
Außerhalb Europas gilt der private Vollschutz mindestens einen Monat, bei vielen Versicherungsunternehmen bis zu drei Monate oder sogar länger. Zudem kann die Geltungsdauer durch besondere Vereinbarung vor Reisebeginn auch über diesen Zeitraum hinaus ausgeweitet werden.
Trotz dieses umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland kann eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung auch für Privatversicherte sinnvoll sein. Zum einen bieten viele Tarife Versicherungselemente, die über den Schutz der üblichen Vollversicherung hinausgehen, wie ein medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport in die Heimat. Zum anderen gefährdet eine Erkrankung oder ein Unfall im Ausland dann nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Broschüre zur Auslandsreisekrankenversicherung.