Was sollten Selbstständige bei einem Wechsel in die PKV wissen?
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Sobald Sie sich beruflich selbstständig machen, können Sie sich privat krankenversichern. Das liegt daran, dass Selbstständige nach dem Fünften Sozialgesetzbuch unabhängig von ihrem Einkommen versicherungsfrei sind.
Eine private Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile. Vor allem können Sie einen Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen, Wünschen und finanziellen Möglichkeiten wählen. Wichtig ist, dass Sie sich vorab umfassend informieren, wie die private Krankenversicherung funktioniert. Nur so können Sie sich bewusst entscheiden, welches System für Sie das bessere ist – die private Krankenversicherung (PKV) oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die wichtigsten Grundlagen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was für Sie als privatversicherte Patientin oder Patient gilt, können Sie auf unseren Themenseiten Beim Arzt, Beim Therapeuten, Im Krankenhaus sowie Arzneien und Hilfsmittel nachlesen. Grundsätzlich erhalten Sie nach einer Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer PKV einreichen. Die Versicherung erstattet Ihnen dann die entstandenen Kosten. Sie finden auf unseren Themenseiten deshalb nicht nur allgemeine Informationen zu den Behandlungsleistungen, sondern auch zur Kostenerstattung in den einzelnen Bereichen.
Wovon hängt die Beitragshöhe in der PKV ab?
Für Ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung sind folgende Faktoren von Bedeutung:
- der Umfang Ihres gewählten Versicherungsschutzes
- Ihr Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn
- Ihr Alter bei Versicherungsbeginn
Relevante Vorerkrankungen müssen von der PKV mit einkalkuliert werden, damit sie die Versicherungsleistungen dauerhaft finanzieren kann. Aus diesem Grund erfolgt vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung. In der Regel handelt es sich dabei um einen Fragebogen zu Vorerkrankungen und früheren medizinischen oder anderen therapeutischen Behandlungen. Ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko, kann die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Erkrankungen, die nach dem Vertragsabschluss auftreten, haben hingegen keinen Einfluss auf Ihren Beitrag.
Das Eintrittsalter ist für den PKV-Beitrag deshalb von Bedeutung, weil jeder und jede Versicherte selbst für die eigenen Gesundheitskosten im Alter Vorsorge trägt. Die PKV bildet hierfür aus den Versichertenbeiträgen Alterungsrückstellungen.
Ihr Einkommen ist hingegen für Ihren PKV-Beitrag irrelevant. Anders als in der GKV zahlen Sie in der PKV also keinen höheren Beitrag, wenn Sie besser verdienen, aber auch nicht weniger, wenn sie schlechter verdienen.
Wie berechnen sich Krankenkassenbeiträge für Selbstständige?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Selbstständigkeit richten sich nach dem Einkommen. Im Unterschied zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt, müssen Sie jedoch den vollen Beitrag alleine zahlen.
Daher trifft Sie als Selbstständige bzw. Selbstständiger die aktuelle GKV-Beitragserhöhung besonders stark. Ab 1. Januar 2025 zahlen Sie bis zu 943 Euro pro Monat – 99 Euro mehr als derzeit, also 1.188 Euro zusätzlich im Jahr.
Dieser Höchstbeitrag wird fällig, wenn Sie 2025 Einkünfte in Höhe der Bemessungsgrenze von 5.512,50 Euro brutto im Monat erzielen. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz steigt ab 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher GKV-Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent – das sind monatlich 943 Euro.
Hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der zum 1. Januar 2025 von 4,0 auf 4,2 Prozent (für Kinderlose) erhöht wird. Dies bedeutet einen Anstieg des monatlichen Beitrags auf bis zu 232 Euro, also 25 Euro im Monat mehr als bisher.
Fazit: Als Selbstständige oder Selbstständiger zahlen Sie in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze monatlich im Schnitt 1.175 Euro. Diese Summe müssen Sie komplett selbst tragen.
Ein Selbstbehalt reduziert den PKV-Beitrag
Bei Vertragsabschluss können Sie mit Ihrer PKV vereinbaren, in welchem Umfang Sie selbst Ihre Behandlungskosten tragen – im Rahmen eines Selbstbehalts oder einer Selbstbeteiligung. Auf diese Weise können Sie auch Ihre Beitragslast steuern: Je höher Ihr Selbstbehalt ist, desto geringer fällt Ihr Beitrag aus.
Sie werden Ihren Selbstbehalt nicht zwangsläufig jedes Jahr ausschöpfen. Sind Sie gesund und benötigen keine ärztlichen Behandlungen, können Ihre tatsächlichen Kosten deutlich unter dem Selbstbehalt liegen. Dennoch sollten Sie die Höhe Ihres Selbstbehalts danach auswählen, was Sie jährlich auf längere Sicht finanziell leisten können. Eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts ist als Leistungsausweitung anzusehen. Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung für die Leistungsausweitung einen Risikozuschlag verlangen oder sie sogar ablehnen.
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Die meisten Tarife sehen eine Rückerstattung von einem bis mehreren Monatsbeiträgen vor, wenn Sie in einem Jahr keine Rechnungen bei Ihrer PKV eingereicht haben. Der Selbstbehalt wird dabei aber nicht berücksichtigt. Ein höherer Selbstbehalt verringert deshalb eine mögliche Beitragsrückerstattung.
Sie können übrigens Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch von der Steuer absetzen.
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige so wichtig?
Auch im Krankheitsfall müssen Sie Ihre laufenden Ausgaben weiterhin tragen können. Nicht nur der tägliche Bedarf muss finanziert werden, sondern auch Fixkosten wie Ihre private Krankenversicherung. Mit einem Krankentagegeld sichern Sie sich das dafür notwendige Einkommen. Es gehört nicht automatisch zu Ihrem Vollversicherungsschutz, sondern Sie schließen dafür eine extra Zusatzversicherung ab: die Krankentagegeldversicherung.
Bei der Vereinbarung über das Krankentagegeld müssen Sie zwei wichtige Entscheidungen treffen:
1. In welcher Höhe soll das Krankentagegeld gezahlt werden?
Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie nahezu frei festlegen, entsprechend Ihrem Bedarf. Es ist lediglich nach oben begrenzt, in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen.
2. Ab wann soll das Krankentagegeld ausgezahlt werden?
Ein Krankentagegeld kann bereits nach dem dritten Krankheitstag ausgezahlt werden. Sie können aber mit Ihrer privaten Krankenversicherung ebenso einen späteren Zahlungsbeginn vereinbaren.
Auch wenn eine längere Frist bis zum Beginn der Krankentagegeldzahlung (die sogenannte Karenzzeit) den Versicherungsbeitrag verringert, empfiehlt es sich, nicht vorschnell eine längere Karenzzeit zu wählen. Bei häufigeren Erkrankungen müssen Sie jedes Mal zunächst die Karenzzeit abwarten, bevor Sie Ihr Krankentagegeld erhalten. Diese Zeiten müssen Sie finanziell überbrücken können.
Für Frauen kann eine kürzere Frist bis zur Auszahlung des Krankentagegeldes von besonderer Bedeutung sein.
Umfassende Informationen zum Krankentagegeld bietet unser Artikel:
Finanzielle Absicherung im Mutterschutz bietet ein Krankentagegeld
Anders als eine Arbeitnehmerin erhalten Sie als selbstständig tätige Frau kein Mutterschaftsgeld, wenn Sie ein Kind bekommen. Allerdings können Sie Ihren Verdienstausfall über eine Krankentagegeldversicherung ausgleichen: Ein Verdienstausfall während der Schutzfristen vor und nach der Geburt eines Kindes sowie am Entbindungstag gilt seit einigen Jahren als Versicherungsfall. Die Krankenversicherung zahlt Ihnen dann das vereinbarte Krankentagegeld.
Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Ähnlich ist es übrigens in der GKV geregelt: Nur wenn Sie dort einen Versicherungsschutz mit Krankengeld haben, erhalten Sie von Ihrer Kasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Insbesondere zwei Regelungen sollten Ihnen beim privaten Krankentagegeld während des Mutterschutzes bewusst sein:
Wartezeit: 8 Monate
Nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) müssen ab Versicherungsbeginn acht Monate vergangen sein. Erst danach können Sie während Ihres Mutterschutzes und am Entbindungstag das vereinbarte Krankentagegeld erhalten. Schließen Sie also die Krankentagegeldversicherung erst ab, wenn Sie eine Schwangerschaft festgestellt haben, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen während des Mutterschutzes. Die Versicherungsunternehmen können in ihren Tarifbedingungen auch von der achtmonatigen Wartezeit abweichen. Sie dürfen aber keine längere Wartezeit festlegen.
Karenzzeit / Frist bis zur Auszahlung des Krankentagegeldes
Bei Abschluss Ihrer Krankentagegeldversicherung vereinbaren Sie, ab welchem Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld ausgezahlt wird (Karenzzeit). Diese Karenzzeit gilt auch für die Krankentagegeld-Leistung während des Mutterschutzes. Anders als das Mutterschaftsgeld erhalten Sie deshalb das Krankentagegeld nicht direkt ab Beginn des Mutterschutzes. Stattdessen bestimmen Sie selbst über den Zahlungsbeginn.
Haben Sie für das Krankentagegeld eine Karenz von 3 Tagen vereinbart, zahlt Ihre PKV ab dem 4. Tag des Mutterschutzes. Wenn Sie eine lange Karenz von zum Beispiel 42 Tagen gewählt haben, zahlt Ihre PKV erst ab dem 43. Tag des Mutterschutzes.
Ein Hinweis zur Höhe des Krankentagegeldes
Auch wenn es nach Klischee klingt: Setzen Sie Ihr Krankentagegeld nicht zu niedrig an, weil Sie sich auf das Einkommen Ihres Partners verlassen. Wenn Sie später das Krankentagegeld außerordentlich erhöhen möchten, wird für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
PKV oder GKV: Das gilt für die Krankenversicherung Ihrer Kinder
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung, dafür gibt es für Kinder ebenfalls die große Tarifvielfalt der PKV vom Basis- bis zum Spitzenschutz. Der Beitrag für Kinder ist deutlich geringer als für Erwachsene. Das liegt vor allem daran, dass für sie keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.
Haben Sie bereits Kinder und möchten sie ebenfalls privat krankenversichern, führt die PKV wie auch bei Ihnen eine Gesundheitsprüfung durch. Sind Sie privat krankenversichert und bekommen dann ein Kind, verzichtet Ihre PKV auf die Gesundheitsprüfung. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was es sonst noch zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Artikel PKV-versichert und schwanger: Was sollte ich beachten? sowie auf unserer Website pkv.de.
Wie sieht es mit der PKV bei verändertem Einkommen aus?
Die private Krankenversicherung bietet eine Vielzahl an Tarifen. Wenn Sie zunächst aus Ihrer Selbstständigkeit ein kleineres Einkommen erzielen, möchten Sie vermutlich einen Versicherungsschutz ohne besondere Zusatzleistungen abschließen. Ein späterer Wechsel in einen besseren Tarif ist grundsätzlich möglich. Für die neu hinzukommenden Leistungen wird dann aber eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sie sollten deshalb vor Abschluss der Versicherung überlegen, welche Leistungen Ihnen langfristig wirklich wichtig sind und den passenden Versicherungsschutz vereinbaren.
Handlungsmöglichkeiten bei gesunkenem Einkommen
Als Privatversicherte haben Sie jederzeit einen Anspruch darauf, den Tarif zu wechseln. Das ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, sofern es sich um einen Tarif mit gleichem oder geringerem Leistungsumfang handelt. Wenn Sie dauerhaft ein geringeres Einkommen haben, können Sie deshalb Ihre private Krankenversicherung nach Tarifalternativen fragen. Das Versicherungsunternehmen bietet Ihnen umfassende Informationen. Viele Versicherer gehen dabei über die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus:
Tarifwechsel und Alterungsrückstellungen
Bei einem Tarifwechsel werden alle bisher gebildeten Alterungsrückstellungen berücksichtigt. Haben Sie zunächst ein höheres Versicherungsniveau und wechseln dann in einen einfacheren Tarif, wirken sich die Alterungsrückstellungen deshalb im Alter umso stärker beitragssenkend aus.
In der PKV gibt es zudem zwei Sozialtarife: den Standardtarif und den Basistarif. Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die ihren Versicherungsschutz vor 2009 abgeschlossen haben. Die PKV setzt sich allerdings seit Jahren dafür ein, dass er für einen größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird. Der Basistarif bietet sich aufgrund seiner Beitragsbestimmungen insbesondere für Versicherte an, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.
Eine weitere Option ist die Erhöhung des Selbstbehalts: Je höher der Selbstbehalt ist, desto geringer ist auch der Versicherungsbeitrag. Da eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts schwierig sein kann, sollte der Rahmen hier aber nicht ausgereizt werden.
Weitere Informationen zu den Sozialtarifen, der Erhöhung des Selbstbehalts und der Regelung, wenn Beiträge nicht gezahlt werden, finden Sie in unserer Broschüre Alternativen in jeder Lebenslage.
Wie teuer ist die private Krankenversicherung im Rentenalter?
Da der PKV-Beitrag nicht vom Einkommen abhängt, sinkt er nicht, wenn Sie Ihren Ruhestand antreten. Jedoch gibt es in der privaten Krankenversicherung beitragsentlastende Maßnahmen. In jüngeren Jahren zahlen Sie einen Zuschlag von 10 Prozent auf Ihren Beitrag. Dieser fällt ab Alter 60 weg und wird zudem ab Alter 65 eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern oder abzumildern. Zudem werden von Ihrer PKV erwirtschaftete Überzinsen verstärkt für die Beitragsstabilisierung bei älteren Versicherten eingesetzt. Statistisch gesehen verursachen Menschen mit zunehmendem Alter mehr Gesundheitskosten. Dem wirken die Alterungsrückstellungen entgegen.
Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, benötigen Sie darüber hinaus keine Krankentagegeldversicherung mehr. Diese Beiträge entfallen also.
Treffen Sie Vorsorge für Ihre PKV-Beiträge im Alter
Auch wenn Beiträge im Alter stabil bleiben, ist doch das Einkommen der meisten Rentnerinnen und Rentner geringer als während der Erwerbstätigkeit. Deshalb empfiehlt es sich vorzusorgen, wie es Ihnen am besten entgegenkommt: durch Fonds, andere Sparmodelle oder passende Versicherungen.
Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsentlastungstarife. Hier zahlen Sie in jüngeren Jahren mehr, damit Ihr Beitrag später geringer ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Über andere Versicherungen zur Altersvorsorge informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinem Portal Die Versicherer.
Wechsel von der PKV in die GKV wegen geringer Rente
Manche Privatversicherte wollen angesichts ihrer Rentenerwartung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, da sie dort von günstigeren Beiträgen als in ihrer privaten Krankenversicherung ausgehen. Hierzu ist Verschiedenes zu bedenken:
- Zum einen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse möglich. So müssten Sie eine abhängige Beschäftigung mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze aufnehmen oder ein so geringes Einkommen haben, dass Sie in die Familienversicherung der GKV wechseln könnten. Das ist natürlich nur möglich, wenn z.B. Ihre Frau oder Ihr Mann gesetzlich krankenversichert ist. Weitere Wege in die GKV sind oft Schlupflöcher in einer rechtlichen Grauzone.
- Ab Alter 55 können Sie in den meisten Konstellationen nicht mehr in die GKV wechseln.
- Die vermeintlich günstige GKV kann für Sie deutlich teurer sein als gedacht und auch teurer als Ihre PKV. Das liegt daran, dass Sie voraussichtlich im Rentenalter ein freiwilliges Mitglied der GKV sein werden und auf alle Einkünfte, d. h. auch auf Zinsen oder Mieteinnahmen, Beitrag zahlen müssen.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Zwischenruf Vorsicht, Falle: Beitragsrisiken bei einem Wechsel in die GKV von Stefan Reker, Geschäftsführer Kommunikation des PKV-Verbandes