Was sind die Höchstbeiträge in den PKV-Sozialtarifen?
- Beitrag
- Branche
- Pflege
- Grundsätzlich werden die Private Pflegepflichtversicherung, der Basistarif und der Standardtarif genau wie alle anderen Tarife nach den für die PKV geltenden Regeln kalkuliert. Wie kommt mein privater Krankenversicherungsbeitrag zustande? Allerdings hat der Gesetzgeber bei Einführung dieser Tarife entschieden, dass die Beiträge jeweils begrenzt sein sollen. Maßgeblich für die Berechnung der Höchstbeiträge sind die Beitragsbemessungsgrenze sowie die Beitragssätze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Werden diese vom Gesetzgeber erhöht, muss die PKV auch die Höchstbeiträge für den Standardtarif und den Basistarif anheben. Weitere Informationen zu den Werten der GKV, die für die PKV relevant sind
Der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung
Der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung
Der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind. Er liegt deshalb 2025 bei 198,45 Euro (2024: 175,96 Euro) im Monat. Privatversicherte Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung, also 297,68 Euro. Für im Basistarif Versicherte, die sozial hilfebedürftig sind, gilt in der Pflegeversicherung ein Höchstbeitrag von 99,23 Euro (2024: 87,98 Euro).
Für Privatversicherte mit Anspruch auf Beihilfe gilt 2025 ein Höchstbeitrag von 79,38 Euro (2024: 70,38 Euro) und als Ehepaar zusammen 119,07 Euro (2024: 105,57 Euro).
Anders als in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist der Beitrag und damit der Höchstbeitrag zur Privaten Pflegeversicherung unabhängig davon, ob oder wie viele Kinder Sie haben. Das liegt daran, dass mit dem höheren Beitragssatz Kinderloser in der SPV die wichtige Rolle von Personen mit Kindern für die Generationengerechtigkeit berücksichtigt wird. In der PKV wird diese Generationengerechtigkeit durch die Alterungsrückstellungen geschaffen.
Der Höchstbeitrag im Standardtarif der PKV
Der Höchstbeitrag zum Standardtarif ist identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV und berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Er beträgt damit 2025 im Monat 804,82 Euro (2024: 755,56 Euro). Ehepaare zahlen im Standardtarif maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags, zusammen also höchstens 1.207,23 Euro (2024: 1.133,34 Euro). Voraussetzung hierfür ist, dass ihr jährliches Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze (2025: 66.150 Euro) nicht übersteigt
Aufgrund der gesetzlichen Zugangsbeschränkungen sind vor allem Rentnerinnen und Rentner im Standardtarif versichert. Durch ihre langjährige Mitgliedschaft in der PKV und die Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif deutlich weniger als den Höchstbeitrag.
Der Höchstbeitrag im Basistarif der PKV
Für den Höchstbeitrag des Basistarifs wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen. Dadurch ist der Höchstbeitrag im Basistarif höher als im Standardtarif: 942,64 Euro (2024: 843,52 Euro). Bei sozialer Hilfebedürftigkeit zahlen Versicherte maximal den halben Höchstbeitrag. Im Jahr 2025 sind das 471,32 Euro.
Die Versicherten zahlen auch bei schweren Vorerkrankungen keine Risikozuschläge. Die höheren Kosten müssen deshalb im Basistarif von allen Versicherten finanziert werden. Dadurch zahlen fast alle Versicherten in diesem Tarif den Höchstbeitrag.