Warum sind Privatversicherte bei einer Direktversicherung im Vorteil?
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Das „GKV-Modernisierungsgesetz“, das zum Jahr 2004 in Kraft trat, brachte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine teure Überraschung – mit weitreichenden Folgen für ihre Altersvorsorge. Auf sogenannte Versorgungsbezüge (allgemein als Betriebsrenten oder als Direktversicherungen bekannt) muss seither der volle Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Was sind Betriebsrenten?
Betriebsrenten dienen ebenso wie andere Versorgungsbezüge (z. B. Zahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken) zur Altersversorgung. Hier gibt es verschiedene Varianten. Viele Beschäftigte kommen beispielsweise über ihre Arbeitgeber in den Genuss einer Direktversicherung. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer und übernimmt für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu Ihren Gunsten die Beiträge. Sie erhalten dann später nicht nur Ihre gesetzliche Rente, sondern auch die Auszahlung aus der Direktversicherung – Ihre Betriebsrente.
Egal, ob die vertraglich vereinbarte Summe monatlich oder auf einmal ausgezahlt wird: Gesetzlich Versicherte müssen auf ihre Betriebsrente einen zusätzlichen Beitrag an die Krankenkasse sowie an die Pflegeversicherung entrichten.
Wie hoch sind die Sozialabgaben gesetzlich Versicherter bei Betriebsrenten?
Für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen werden rund 21 Prozent Beitrag auf die monatliche Rente oder die Kapitalsumme fällig – unabhängig davon, wann die Betriebsrente oder Direktversicherung begonnen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der bzw. die Versicherte freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied der GKV ist.
Seit 2020 gibt es einen Freibetrag auf die Betriebsrente, der beitragsfrei bleibt („Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge). Nur Bezüge, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden mit dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse belastet. Der Freibetrag gilt auch für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt – wenn die Versorgungsbezüge auf einmal ausgezahlt wurden. Der Freibetrag beträgt 2025 187,25 Euro im Monat.
Allerdings profitieren nur in der GKV pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner von dieser Regelung, denn nur für sie gilt der Freibetrag. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss einen Beitrag auf die gesamten Versorgungsbezüge zahlen, und zwar unabhängig von deren Höhe.
Für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt eine andere Regelung: Hier besteht eine Freigrenze. Wer eine Betriebsrente unter der Freigrenze hat, zahlt keinen Beitrag. Liegt die Betriebsrente jedoch über der Freigrenze, sind auf die gesamte Betriebsrente Abgaben an die Pflegekasse zu zahlen (ab 2025 sind das 3,6 Prozent bzw. 4,2 Prozent Beitragssatz bei kinderlosen Versicherten). Die Freigrenze beträgt 2025 wie der Freibetrag 187,25 Euro.
Die Private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge einkommensunabhängig. Deshalb hat es keinen Einfluss auf den Beitrag, ob und welche Zusatzeinkommen Sie haben. Sie erhalten die komplette Summe Ihrer Altersvorsorge und müssen lediglich die üblichen Steuern darauf zahlen – so wie gesetzlich Versicherte auch.
Beispiel: Ein Rentner erhält eine Einmalauszahlung von 100.000 Euro aus einer Direktversicherung
Zur Berechnung der GKV-Beiträge des Rentners wird die Summe von 100.000 Euro über 10 Jahre verteilt und auf monatliche Raten umgerechnet: 100.000 Euro/120 Monate = 833,33 Euro pro Monat.
Ist der Rentner pflichtversichert, wird der Freibetrag von 187,25 Euro abgezogen. Er muss dann auf 833,33 Euro – 187,25 Euro = 646,08 Euro den Beitragssatz für die GKV abführen. Der beträgt (Stand 2025) im Schnitt 17,1 Prozent für die Krankenversicherung. Das sind monatlich 110,48 Euro, die der Versicherte zusätzlich zum „normalen“ GKV-Beitrag auf seine Rente zahlen muss. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung von bis zu 4,2 Prozent (ohne Kinder) auf den gesamten Betrag von 833,33 Euro. Das ergibt einen Pflegebeitrag von 35,00 Euro (ohne Kinder). Der Rentner muss in diesem Beispiel also auf die Einkünfte aus der Direktversicherung einen zusätzlichen Monatsbeitrag von insgesamt 145,48 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger o.ä. erhält der Rentner hierfür nicht.
Auf den Gesamtbetrag der 100.000 Euro Direktversicherung wären das in den genannten 10 Jahren knapp 17.500 Euro Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – falls es in den 10 Jahren keine weiteren Erhöhungen der Beitragssätze geben sollte. Die Summe, die dem Rentner aus der Direktversicherung zur Verfügung steht, reduziert sich auf unter 83.000 Euro.
Noch höher fällt der zusätzliche Beitrag aus, wenn der Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist. Dann hat er keinen Anspruch auf den Freibetrag und muss von den 833,33 Euro 17,1 Prozent durchschnittlichen Beitragssatz an die GKV zahlen. Im Monat sind das 142,50 Euro (Stand 2025). Hinzu kommen bis zu 4,2 Prozent Beitragssatz für die Pflegeversicherung, also 35,00 Euro. Die Gesamtsumme beträgt somit 177,50 Euro pro Monat. Über 10 Jahre hinweg wären das bei unveränderten Beitragssätzen mehr als 20.000 Euro. Dem Rentner stehen aus seiner Direktversicherung also nicht einmal mehr 80.000 Euro zur Verfügung.
Wenn der Rentner privat krankenversichert ist, muss er keine Beiträge auf die Auszahlungssumme zahlen. Er kann über die gesamte Summe von 100.000 Euro frei verfügen.