Kennen Sie Ihre Patientenrechte?
Ob Arztpraxis, Therapieplatz, Krankenhaus oder Krankenversicherung - unser Gesundheitswesen ist ein komplexes System, an dem viele verschiedene Akteure mitwirken. Eine Vielzahl von Vorschriften regelt das Miteinander. Um dabei die Position der Patientinnen und Patienten zu stärken, hat der Gesetzgeber 2013 Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Welche Rechte habe ich bei einer medizinischen Behandlung?
Als Privatpatientin bzw. Privatpatient haben Sie Rechte insbesondere gegenüber Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Was viele nicht wissen: Wenn Sie Ihre Arztpraxis betreten und sich behandeln lassen, schließen Sie meistens stillschweigend einen Behandlungsvertrag ab. Dieser Vertrag sichert Ihnen ärztliche Leistungen und Behandlungen nach dem aktuellsten Stand der medizinischen Wissenschaft. Auch ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verpflichtet, Sie über weitere Behandlungsschritte aufzuklären. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, endet auch Ihr Behandlungsvertrag. Dieser endet übrigens auch, wenn Sie die Arztpraxis wechseln.
Welche Rechte und Pflichten Sie im Rahmen einer ärztlichen Behandlung haben, erläutern wir Ihnen umfassend auf unseren Themenseiten zu Patientenrechten:
Welche Rechte habe ich in der Privaten Krankenversicherung?
In der Privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten mit Ihrem Versicherer kostenfrei eine Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Dafür haben die PKV-Unternehmen 2001 die Institution des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Seit 2014 kümmern sich Heinz Lanfermann und sein Team um Ihre Belange. Der Jurist war von 1996 bis 1998 beamteter Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz und hat sich zuvor während seiner beruflichen Zeit als Richter umfangreich mit Medizinrecht befasst. Seit 2016 gilt der PKV-Ombudsmann im Rahmen des Inkrafttretens des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, abgekürzt VSBG) als eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.
Herr Lanfermann, welche Unterstützung erhalten Versicherte bei Ihnen?
Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherungsunternehmen können sich die Versicherten an uns als neutrale Schlichtungsstelle wenden. Im Rahmen des Verfahrens wird die Rechtslage durch erfahrene Juristinnen und Juristen unabhängig und für den Verbraucher kostenfrei überprüft. Ziel ist es, außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aber auch für den Fall, dass der Ombudsmann in der Sache nicht weiterhelfen kann, ist es für die Versicherten oftmals hilfreich und unterstützend, dass ihr Anspruch bzw. die Verfahrensweise des Versicherers von einer unabhängigen und kompetenten Stelle geprüft und in verständlicher Form erläutert wird, warum die Haltung des Unternehmens nicht zu beanstanden ist.
Welche Probleme treten am häufigsten auf?
In den vergangenen Jahren ging es häufig um Anpassungen der Versicherungsbeiträge. Oftmals wenden sich die Versicherten auch mit Fragen zur Kostenerstattung eingereichter Rechnungen von Ärzten bzw. Zahnärzten an den Ombudsmann, die nicht vollständig erstattet wurden. Auch die medizinische Notwendigkeit einzelner Behandlungsmaßnahmen ist ein Schwerpunktthema.
Welchen Rat geben Sie allen Versicherten mit auf den Weg?
Es ist immer empfehlenswert, sich bei größeren Behandlungen über die Vertragsbedingungen zu informieren und die Kostenerstattung vorab mit dem Versicherer abzuklären. Auf diese Weise können Missverständnisse und überraschende Eigenanteile bei den Kosten vermieden werden.
Welche Rechte habe ich bei Behandlungsfehlern?
Behandlungsfehler: Was kann ich als Privatpatient tun?
Fehlerhafte ärztliche Beratung, Nicht-Behandlung oder falsche Behandlungsmethode: Wenn Ärzte Fehler machen, kann das für Patienten schwerwiegende Konsequenzen haben. Nicht nur das physische Wohlbefinden leidet. Auch die psychische Belastung ist hoch, denn die geschädigten Patienten fühlen sich nach einem Arztfehler oft allein. Erfahren Sie mehr
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich mit den jeweiligen Ärztekammern in Verbindung zu setzen. Diese bieten ein gutachterliches Verfahren an. Bei Fehlern, die während einer stationären Behandlung aufgetreten sind, gibt es in den Kliniken ein internes Beschwerdemanagement oder oft auch unabhängige Patientenfürsprecher.
Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen auch regionale Verbraucherzentralen oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter. Die UPD berät Sie kostenfrei unter der bundesweiten Rufnummer 0800-0117722. Zudem sollten Sie Ihren Versicherer informieren, denn er hat ein großes Interesse daran, Behandlungsfehler aufzuklären und kann Sie gegebenenfalls unterstützen. Im Falle einer Klage auf Schmerzensgeld müssen Sie jedoch privatrechtlich vorgehen, da Sie Ihre Rechte nicht abtreten können.