Das ist der Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag 2025
- Beitrag
- Verbraucher
Einige Werte in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Dazu gehören die maximalen Arbeitgeberzuschüsse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese leiten sich aus Werten der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Für Privatversicherte relevante Werte der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die Höchstwerte für die Arbeitgeberzuschüsse und für die Beiträge zur Pflegeversicherung, zum Standard- und Basistarif werden auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der verschiedenen Beitragssätze berechnet.
Drei der Werte hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2025 an:
- die Beitragsbemessungsgrenze – eine der sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung, die per Verordnung festgelegt werden.
- den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen.
- die Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach muss der Bundesrat noch zustimmen.
Für 2025 ergeben sich damit folgende Werte, die für die PKV relevant sind:
- Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.512,50 Euro/Monat (2024: 5.175,00 Euro/Monat)
- allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2025 wie 2024: 14,6 %
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 2025: 2,5 % (2024: 1,7 %)
- voraussichtlicher Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind 2025: 3,6 % (2024: 3,4 %)
Einkommensgrenze für einen Wechsel in die PKV
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Maximale Arbeitgeberzuschüsse für Privatversicherte 2025
Als abhängig Beschäftigte erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag. Er beträgt die Hälfte Ihres Versicherungsbeitrags. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag Ihrer Angehörigen erhalten.
Ihr Arbeitgeber zahlt allerdings nicht mehr als den gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitgeberzuschuss. Dieser entspricht dem halben GKV-Höchstbeitrag (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz), der für alle gesetzlich Versicherten mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt. Der durchschnittliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2025 bei 942,64 Euro.
Auch zu Ihrer privaten Pflegeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe Ihres halben Beitrags, jedoch nicht mehr als den halben Höchstbeitrag gesetzlich Versicherter mit Kind (2025: voraussichtlich 198,45 Euro).
Maximaler Arbeitgeberzuschuss | 2025 (monatlich) | 2024 (monatlich) |
private Krankenversicherung | 471,32 Euro | 421,76 Euro |
private Pflegeversicherung* | 99,23 Euro | 87,98 Euro |
insgesamt | 570,55 Euro | 509,74 Euro |
* 2025 noch voraussichtlich. In Sachsen ist der maximale Arbeitgeberzuschuss geringer, da dort zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde. Deshalb gilt in diesem Bundesland 2025 voraussichtlich ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von 71,66 Euro (2024: 62,10 Euro).