Pflegeversicherung: Private Vorsorge bleibt wichtig
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Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, kann auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bauen. Doch das reicht nicht aus, wie eine Auswertung von Pflegekosten nun erneut bewiesen hat.
Die meisten Menschen wünschen sich, wenn nötig, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Tatsächlich bleiben rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause wohnen. Fast jede/r dritte Pflegebedürftige aber muss in eine stationäre Pflegeeinrichtung ziehen.
Wie groß die finanzielle Belastung ist, wenn die Ehefrau, der Ehemann, Mutter, Vater,… daheim gepflegt werden, ist schwer zu beziffern. Zu unterschiedlich sind die Art der angenommenen Pflegeleistungen und Kosten der verschiedenen Pflegedienste bzw. Pflegekräfte. Hingegen lassen sich die Kosten der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen nachvollziehen. Dies hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. nun getan und bundesweit die Daten von 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen ausgewertet.
Hoher Eigenanteil im Pflegeheim
Im Durchschnitt müssen die Pflegebedürftigen knapp 1.700 Euro im Monat selbst zahlen. Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, zeigen sich deutliche regionale Unterschiede von 1.100 Euro bis 2.1600 Euro. Die Beträge gelten für gesetzlich wie privat Versicherte, da die Versicherungsleistungen und Kosten für beide Gruppen identisch sind.
Wie entsteht der Eigenanteil im Pflegeheim?
Die Pflegeversicherung war von Beginn an als Teilkaskoversicherung konzipiert. Eine Beteiligung der Pflegebedürftigen an den Pflegekosten ist ausdrücklich vorgesehen – ob sie nun zu Hause gepflegt werden oder in einer Einrichtung. Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim ergibt sich die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen aus den folgenden Faktoren:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)*
Durchschnitt einzelne Bundesländer: 246,47 Euro – 858,31 Euro
Bundesdurchschnitt: 587,05 Euro pro Monat - Unterkunft
Durchschnitt einzelne Bundesländer: 291,50 Euro – 545,06 Euro
Bundesdurchschnitt: 415,63 Euro - Verpflegung
Durchschnitt einzelne Bundesländer: 134,66 Euro – 417,54 Euro
Bundesdurchschnitt: 283,23 Euro pro Monat - Investitionskosten**
Durchschnitt einzelne Bundesländer: 285,42 Euro – 550,81 Euro
Bundesdurchschnitt: 410,93 Euro pro Monat
* Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) wurde 2017 eingeführt. Seitdem rechnet jede vollstationäre Pflegeeinrichtung die Pflegekosten, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt, zusammen und verteilt sie zu gleichen Teilen auf die pflegebedürftigen Bewohner. Unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen also alle Bewohner einer Einrichtung den gleichen EEE.
** Investitionskosten sind solche Ausgaben, wie sie Hauseigentümer im Allgemeinen zur Erhaltung und Erweiterung ihres Eigentums tätigen müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Finanzierung von Renovierungen, Einrichtungsgegenständen, Mieten. Diese Investitionskosten dürfen grundsätzlich auf die Pflegeheimbewohner umgelegt werden.
Pflegezusatzversicherung bringt Vorteile
Dank des medizinischen Fortschritts und des allgemeinen Wohlstands in Deutschland haben wir eine hohe Lebenserwartung. Je älter wir werden, desto höher ist aber auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden. Laut Statistischem Bundesamt waren 2015 40 Prozent der 85 – 90-Jährigen pflegebedürftig und sogar zwei Drittel der über 90-Jährigen. Zugleich gilt: Je älter die pflegebedürftige Person ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Pflegeheim versorgt wird.
Nicht jeder kann ohne Weiteres über 1.000 Euro im Monat aufbringen. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge für den Ernstfall so wichtig. Hierfür gibt es verschiedene Alternativen, z. B. Kapitalanlagen, Investitionen in Immobilien oder auch Pflegezusatzversicherungen. Letztere bieten zwei unschlagbare Vorteile: 1. Der Versicherte weiß genau, was er am Ende erhält. 2. Das Geld ist nie aufgebraucht. Die Pflegezusatzversicherung leistet so lange, wie Pflegebedürftigkeit besteht.
Die PKV-Unternehmen bieten ein breites Spektrum an Pflegezusatztarifen. So kann jeder den Versicherungsschutz finden, der zu den eigenen finanziellen Möglichkeiten, Bedürfnissen und Wünschen passt. Seit 2013 gibt es zudem staatlich geförderte Tarife, den sogenannten Pflege-Bahr, zu denen der Staat bis zu einem Drittel des Beitrags hinzugibt.