Stationäre Pflege
Mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen
Wer finanzielle Belastungen im Pflegefall für sich oder seine Angehörigen verhindern möchte, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Erfahren Sie mehr
Ist eine Pflege zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich, können Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Die Versicherung trägt die Pflegekosten (Höchstsätze) pro Monat wie folgt:
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Darüber hinaus erstattet Ihre Pflegeversicherung Vergütungszuschläge, die von der stationären Pflegeeinrichtung für zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote, wie z. B. Basteln, Anfertigen von Erinnerungswänden, Musizieren oder Bewegungsübungen, erhoben werden können.
Da die Kosten für die Pflege allerdings die Erstattungssätze der Pflegeversicherung übersteigen, müssen Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad einen „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ an Ihr Pflegeheim bezahlen, der sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheidet. Außerdem müssen Sie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst tragen.
Ihre Pflegeversicherung beteiligt sich auch mit Leistungszuschlägen an Ihren Pflegeheimkosten. Diese Zuschläge richten sich danach, wie lange Sie bereits Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen haben. Die Höhe der Zuschläge steigt mit zunehmender Dauer Ihres Heimaufenthalts.