Teilstationäre Pflege
Leistungen bei teilstationärer Pflege
Wenn Sie nicht durchgehend zu Hause betreut werden können, da z. B. Ihre Pflegeperson tagsüber arbeitet, bietet sich eine teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege an. Dafür gibt es folgende Höchstbeträge pro Monat:
- Pflegegrad 1: --
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Ihre Pflegeversicherung erstattet dazu allgemeine Pflegeleistungen, die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung, Aufwendungen für soziale Betreuung und für notwendige medizinische Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie – wie bei der häuslichen Pflege auch – selbst tragen.
Sie können die Leistungen für teilstationäre Pflege und für häusliche Pflege nebeneinander in vollem Umfang in Anspruch nehmen.