Leistungen

Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

Wenn Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, z. B. bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt, können Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegeantrag) bei Ihrer Privaten Pflegeversicherung stellen. Der Antrag kann online, telefonisch oder über ein Formular erfolgen, das Sie bei Ihrer Pflegeversicherung erhalten.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nach dem Elften Sozialgesetzbuch für gesetzlich und privat Pflegeversicherte gleich. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit sowie davon ab, wo und durch wen die Pflege erfolgt. Darüber hinaus gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das gilt in der Privaten genauso wie in der Sozialen Pflegeversicherung. Sämtliche Leistungen aus der Pflegeversicherung, also auch Geldleistungen, sind steuerfrei.

Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung

Wenn Sie Ihren Pflegeantrag bei Ihrer Versicherung stellen, wird Ihnen daraufhin eine kostenlose Pflegeberatung angeboten. Die Pflegeberatung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Antrags beim Versicherer durch die compass private pflegeberatung GmbH.

Compass ist bundesweit für die Private Pflegeversicherung im Einsatz. Die PKV bietet ihren Versicherten damit eine individuelle und aufsuchende Pflegeberatung. Sie erfolgt wahlweise telefonisch oder bei Ihnen zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung. 

Telefonisch erreichen Sie compass unter der kostenlosen Telefon-Nr. 0800-101 88 00

  • montags bis freitags: 8-19 Uhr
  • samstags: 10-16 Uhr

Auch wenn Sie noch keinen Pflegeantrag gestellt haben, können Sie sich durch compass beraten lassen.

Feststellung des Pflegegrades

Nachdem Ihr Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung eingegangen ist, wird eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Privaten Krankenversicherung (Medicproof) beauftragt. Die Gutachter von Medicproof beurteilen, wie stark Ihre Selbständigkeit und Fähigkeiten Ihren Alltag zu bewältigen eingeschränkt sind und stellen den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit fest.

Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt

Wenn Sie sich im Krankenhaus befinden und Pflegeleistungen beantragen, erfolgt eine vorläufige Pflegegradzuordnung nach Aktenlage (Vorabeinstufung). Ihre Pflegeversicherung beauftragt Medicproof, die Vorabeinstufung vorzunehmen. Eine persönliche Begutachtung erfolgt erst nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Durch die Zuordnung zu einem vorläufigen Pflegegrad erhalten Sie bereits Leistungen aus Ihrer Pflegeversicherung. Das ist wichtig, wenn z. B. Ihre Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung erfolgen soll.

Nur für Sozialdienste: Kontaktdaten und Entlass-Formular

Sie müssen das ausgefüllte Formular (Bescheinigung des Krankenhauses) unterschreiben und an Ihre Pflegeversicherung - nicht an Medicproof! - schicken. Ihr Versicherungsunternehmen teilt dann dem Sozialdienst oder der vergleichbaren Stelle im Krankenhaus den ermittelten vorläufigen Pflegegrad direkt mit. Dies dient der Vereinfachung und Beschleunigung bei der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Auch hierbei können Sie sich jederzeit an compass wenden.

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