Abrechnung
Abrechnung von Pflegeleistungen
Wenn bei Ihnen Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, erfolgt die Zuordnung in einen der fünf Pflegegrade. Ihre Pflegeversicherung teilt Ihnen Ihren Pflegegrad mit und auch die Ihnen zustehenden Leistungen. Bei der Privaten Pflegepflichtversicherung werden die entstandenen Kosten der Pflege erstattet, genauso wie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Sie als Versicherte bzw. Versicherter zunächst in Vorleistung gehen und dann die Rechnung einreichen können.
Vergessen Sie nicht
Ihre Pflege-Beratungstermine bei Ihrer privaten Pflegeberatung compass wahrzunehmen. Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind Sie dazu verpflichtet.
Häusliche (ambulante) Pflege
Wenn Sie Ihre häusliche Pflege selbst organisieren möchten, erhalten Sie ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Sie erhalten es ab dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld gestellt haben. Bei der Berechnung des Pflegegeldes wird immer ein voller Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt. In der Regel erfolgt die Zahlung des Pflegegeldes am ersten Werktag des Kalendermonats.
Plötzlich Pflegefall
Wird ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig, haben nahe Angehhörige das Recht, eine 10-tägige berufliche Auszeit zu nehmen und erhalten als Lohnersatzleistung das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Mehr dazu ...
Ganz gleich, wer Ihre Pflege übernimmt: Das Pflegegeld bekommen immer Sie persönlich ausgezahlt. Über die Verwendung - ob für einen ehrenamtlichen Helfer oder für Ihre pflegenden Angehörigen - können Sie frei entscheiden
Wenn Sie Ihr Pflegegeld mit häuslicher Pflegehilfe (z. B. durch professionelle Pflegedienste) kombinieren, vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Leistungen. Dies wird auch Kombinationsleistung genannt. Die Rechnungen des Pflegedienstes müssen Sie zunächst verauslagen und anschließend bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen. Diese erstattet Ihnen den Betrag bis zum Höchstbeitrag (entsprechend Ihrem Pflegegrad).
Beispiel: Berechnung des anteiligen Pflegegelds bei der Kombinationsleistung
Sie haben Pflegegrad 3 und reichen eine monatliche Rechnung Ihres häuslichen Pflegedienstes in Höhe von 850 Euro ein. Rechnungen bis zu einer Summe von 1.363 Euro werden über die sogenannten „ambulanten Leistungen“ erstattet. Wieviel Pflegegeld Ihnen für den Januar noch bleibt, können Sie mit dieser Formel errechnen:
850 € x 100 /1.363 € = 62,36 % der Sachleistung sind ausgeschöpft
100 % - 62,36 % = 37,64 % der Sachleistung stehen noch zur Verfügung
Formel:
Pflegegeld /100 x prozentualer Anteil der nicht ausgeschöpften Sachleistung
545 € (Pflegegeldbetrag für Pflegegrad 3) /100 x 37,64 % = 205,14 € werden Ihnen vom Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung noch anteilig überwiesen
Lassen Sie sich im Ausland pflegen, wird Ihnen das Pflegegeld ebenfalls gezahlt. Allerdings gilt das nur für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder für die Schweiz. In anderen Ländern erhalten Sie Ihr Pflegegeld bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr.
In manchen Bundesländern gibt es zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung noch ein sogenanntes Landespflegegeld, das jedoch unterschiedlich ausgestaltet ist. So bekommen in Bayern alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen, 1.000 Euro pro Kalenderjahr. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz hingegen bekommen Menschen mit Behinderungen ein zusätzliches Landespflegegeld.
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landesamt, der Bezirks- oder Stadtverwaltung.
Pflegegeld und teilstationäre Pflege
Für eine optimale und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflege können Sie bestimmte pflegerische Leistungen kombinieren. Neben der Kombination aus Pflegegeld und häuslichen Pflegeleistungen können Sie ab Pflegegrad 2 auch die teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu häuslicher Pflege, zum Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nutzen.
Ihre Pflegeberaterin bzw. Ihr Pflegeberater von compass unterstützt Sie bei der Entscheidung, denn die Berechnung von Kombinationsleistungen kann mitunter kompliziert sein.
Alternative Wohnformen
Ob Pflege-WG, betreutes Wohnen oder ein Mehrgenerationenhaus: Es gibt viele Alternativen zu einer stationären Pflegeeinrichtung. Auch hierbei zahlt Ihre Pflegeversicherung Pflegegeld oder bezuschusst Sie mitunter bei den jeweiligen Wohnformen entsprechend Ihres Pflegegrades. Lassen Sie sich hierzu von den compass-Pflegeeberaterinnen und -beratern helfen.
Pflegeeinrichtung (stationäre Pflege)
Wenn Ihre Pflege zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich ist, kann eine Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlich werden. Ihre Pflegeversicherung übernimmt hierfür die Kosten bis zum jeweiligen Höchstsatz entsprechend Ihrem Pflegegrad. Nach Vereinbarung ist auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegeeinrichtung möglich.
Da die Kosten jedoch weitaus höher sind als die gesetzlichen Leistungen Ihrer Pflegeversicherung, müssen Sie einen Teil der Pflegekosten unabhängig vom Pflegegrad selbst zahlen. Dazu zählen:
- der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) – er variiert zwischen den Einrichtungen
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Um den Eigenanteil zu reduzieren beteiligt sich Ihre Pflegeversicherung mit Zuschlägen nach §43c SGB XI. Diese werden abhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gezahlt.
Verträge mit einem Pflegeheim unterliegen immer dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/wbvg/
Erfahren Sie wie teuer ein Pflegeheimplatz ist:
Andere Leistungsträger
Sie sind beihilfeberechtigt? Ihre Beihilfe leistet bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie Ihre Private Pflegepflichtversicherung. Falls Sie Beamtin bzw. Beamter oder Versorgungsempfänger sind, bietet Ihnen Ihre Pflegeversicherung eine prozentuale Erstattung der genannten Höchstbeträge, abgestimmt auf Ihren jeweiligen Beihilfebemessungssatz. Wenn Sie z. B. 70 Prozent Beihilfe beziehen, erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung tarifliche Leistungen von 30 Prozent. Ihre Rechnungen reichen Sie sowohl an Ihre Beihilfestelle als auch an Ihre Pflegeversicherung ein. Die Einrichtungen können bereits schon Rechnungen auf Basis des jeweiligen Prozentsatzes erstellen, wenn das bekannt ist.
Sie sind heilfürsorgeberechtigt? Ihre Heilfürsorge übernimmt vollständig Ihre Pflegekosten.