Pflege
Mit Abschluss Ihres privaten Krankenversicherungsvertrages beginnt auch Ihre Pflicht zur Versicherung in einer Privaten Pflegeversicherung (Private Pflegepflichtversicherung). Ihre Private Pflegeversicherung können Sie bei dem Unternehmen abschließen, bei dem Sie auch Ihre Private Krankenversicherung abgeschlossen haben oder bei einem anderen PKV-Unternehmen. Dazu haben Sie sechs Monate Zeit. Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, können Sie innerhalb der ersten drei Monate der Versicherungsfreiheit einen Antrag stellen, um in eine Private Pflegeversicherung zu wechseln.
Ihre Private Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes Pflegerisiko vor. Dadurch werden keine Finanzierungslasten auf kommende Beitragszahler-Generationen verschoben. Vielmehr wird für jede Versicherte und jeden Versicherten ein Kapitalstock aufgebaut, der die Beiträge zur Privaten Pflegeversicherung im Alter stabilisiert.
Suche nach Pflegeanbieter: Mit der Pflegesuche können Sie Betreuungsangebote, ambulante Pflegedienste und Hilfsangebote bei Ihnen vor Ort finden.
Bei der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung werden die laufenden Pflegekosten dagegen stets von aktuellen, in die Umlage eingezahlten Beiträgen getragen. Eine Vorsorge wird nicht gebildet.
Die Soziale wie die Private Pflegeversicherung kommen allerdings nur für einen Teil der Pflegekosten auf. Sie ist vom Gesetzgeber als „Teilkosten-Versicherung“ gedacht. Den anderen Teil müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst aufbringen. Eine Pflegezusatzversicherung ist daher sinnvoll und wird unter bestimmten Bedingungen sogar staatlich gefördert.
Ihr Beitrag in der Privaten Pflegeversicherung
Im Ausland
Wer privat krankenversichert ist und ins Ausland zieht, kann mit Blick auf eine beabsichtigte spätere Rückkehr seine Pflegeversicherung aufrechterhalten. Dazu ist eine Weiterzahlung der Beiträge erforderlich.
Die Private Pflegeversicherung ist ein Einheitstarif der PKV. Die Leistungen aller Versicherer sind identisch. Deshalb berechnen die Unternehmen die Beiträge nicht selbst. Sie melden ihre Daten an den PKV-Verband, der die Beitragskalkulation nach den gesetzlichen Vorgaben für die gesamte Branche durchführt. Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrags in der Privaten Pflegeversicherung ist Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und Ihr Alter bei Versicherungsbeginn.
Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen betreibt die PKV Vorsorge fürs Alter. Dies ist umso wichtiger, da Ihr Pflegerisiko mit zunehmendem Alter erheblich steigt. Sie finanzieren mit ihren heutigen Beiträgen plus Zins und Zinseszins selbst Ihre Leistungen vor, die Sie in späteren Jahren erhalten. Dadurch ist Ihr Beitrag umso niedriger, je früher Sie in die Private Pflegeversicherung wechseln.
Damit niemand finanziell überfordert wird, gilt: Wenn Sie mindestens fünf Jahre privat pflegeversichert sind, zahlen Sie maximal den Höchstbeitrag, den Sie auch in der Sozialen Pflegeversicherung zahlen müssten. Ab 1.7.2023 sind das 169,58 Euro bzw. 67,83 Euro für Versicherte mit Beihilfeanspruch.
Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nach SGB II bzw. SGB XII kann dieser Beitrag noch weiter begrenzt werden.
Aber auch Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zur Privaten Pflegeversicherung einen Zuschuss. Dieser Zuschuss ist genauso hoch wie der in der Sozialen Pflegeversicherung. Er darf aber die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags nicht übersteigen. Um den Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis Ihres Versicherers vorlegen. Die Versicherer versenden die Nachweise jährlich.