Lexikon

Zahnarzt/Zahnärztin

Zahnarzt bzw. Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für Personen, die durch staatliche Erlaubnis (Approbation) zur Ausübung des zahnmedizinischen Berufs berechtigt sind.

Voraussetzung für die Approbation ist ein zahnmedizinisches Studium sowie das Bestehen aller Prüfungen. Eine kodifizierte Weiterbildung berechtigt den Zahnarzt zum Führen von Gebietsbezeichnungen:

  • Das Gebiet der Kieferorthopädie umfasst die Erkennung, Prophylaxe und Behandlung von Zahnfehlstellungen, Kieferanomalien und die damit in Zusammenhang stehenden Funktionsstörungen.
  • Die Parodontologie beinhaltet Prävention, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Zahnhalteapparates. Die Gebietsbezeichnung gibt es nicht bundesweit, sondern nur in einigen Bundesländern.
  • Die Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der Zahnärztlichen Chirurgie/Oralchirurgie lautet „Oralchirurgie“. Das Gebiet beschäftigt sich mit chirurgischen Eingriffen in der Mundhöhle. Hierzu zählen das Entfernen von Zähnen und Wurzeln, von Zysten und Tumoren, die Wundversorgung sowie die Korrektur von Verrenkungen und Brüchen des Kiefers.

Darüber hinaus können sich Zahnärzte z. B. in Tätigkeitsschwerpunkten wie Kinderzahnheilkunde, Implantologie (Einsetzung künstlicher Zahnwurzeln) oder Endodontie (Wurzelkanalbehandlung) weiterbilden.

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