Lexikon

Tarifbedingungen

Die Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung sind Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

In der PKV gliedern sich die AVB in Teil I = Musterbedingungen des PKV-Verbands und Teil II = Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers. Im Gegensatz zu den Musterbedingungen, die einheitlich und unternehmensübergreifend für alle Versicherungsunternehmen gelten, sind die Tarifbedingungen die Grundlage für die unternehmensindividuelle Gestaltung der Versicherungsbedingungen. Lediglich beim Notlagentarif, Standardtarif, Basistarif und bei der privaten Pflegepflichtversicherung sind auch die Versicherungsbedingungen brancheneinheitlich.

Zurück