Lexikon

Rechnungsprüfung

Überprüfung der von Leistungserbringern gestellten Rechnungen. Unterschieden wird zwischen der Rechnungsprüfung durch das Krankenversicherungsunternehmen oder durch die Privatversicherten.

1. Die Rechnungsprüfung durch das Krankenversicherungsunternehmen dient der Überprüfung des tarifabhängigen Anspruchs auf Kostenerstattung der von Privatpatienten eingereichten Rechnungen. Sie schützt so das Versicherungskollektiv vor ungerechtfertigten Leistungsinanspruchnahmen. 2. Privatpatienten überprüfen die Rechnungen medizinischer Leistungserbringer auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität. Auch die Rechnungsprüfung der Versicherten trägt zu stabilen Beiträgen bei bzw. schützt sie vor nicht gerechtfertigten Forderungen. Privatversicherte können das Rechnungsprüfungsprogramm nutzen um ihre Rechnungen auf Konformität mit den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenordnungen für Ärzte prüfen.

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