Lexikon

Pflegepflichtversicherung

Pflichtversicherung, die 1995 eingeführt wurde und bei Pflegebedürftigkeit ambulante und stationäre Pflegekosten teilweise übernimmt. Die Höhe der versicherten Leistungen orientiert sich an den Pflegegraden.

Die private Pflegepflichtversicherung und die soziale Pflegeversicherung bilden zusammen die gesetzliche Pflegeversicherung. Privatversicherte schließen die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab, gesetzlich Krankenversicherte in der sozialen Pflegeversicherung. Ausnahmen bestehen für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die innerhalb einer Frist auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen können.Der Anspruch auf Leistungen tritt bei Pflegebedürftigkeitüein. Bei privat Pflegeversicherten werden Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad durch Ärzte von Medicproof festgestellt. Die private Pflegepflichtversicherung ist der sozialen Pflegeversicherung im Leistungsumfang gleichgestellt. Die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung werden nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn auf Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens kalkuliert. Es werden also Alterungsrückstellungenüfür das steigende Pflegerisiko im Alter gebildet. Die Beiträge sind limitiert: Es gilt ein Höchstbetrag, der sich am Höchstbetrag zur sozialen Pflegeversicherung orientiert. Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Vorerkrankungen dürfen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

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