Lexikon

Musterbedingungen

Die vom PKV-Verband verfassten Musterbedingungen (MB) sind grundlegende Regelwerke, die die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerkes sichern.

Es handelt sich bei den Musterbedingungen zwar um unverbindliche Empfehlungen, über deren Verwendung die Versicherer frei entscheiden können. In der Regel beziehen sich die Unternehmen aber in ihren Versicherungsbedingungen auf die Musterbedingungen. Zusammen mit den Tarifbedingungen und dem jeweiligen Tarif bilden sie dann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Die unverbindlichen Musterbedingungen im Einzelnen:

Die Verwendung der Musterbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV) [PDF] ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Pflege-Zusatzversicherung (sogenannter Pflege-Bahr).

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die folgenden Bedingungen sind gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers brancheneinheitlich. Unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen gibt es hierzu nicht.

Die Jahreszahl im Titel gibt jeweils das Jahr der letzten umfassenden Änderung an.

Zurück