Lexikon

Krankheitskostenvollversicherung

Umfassender individueller Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) durch Deckung der medizinischen Behandlungskosten – u.a. auch zur Ergänzung der Leistungen aus der Beihilfe.

Die Krankheitskostenvollversicherung ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der PKV stellt das Kapitaldeckungsverfahren sicher, dass die Beiträge durch die Bildung von Alterungsrückstellungen unter ansonsten gleichen Voraussetzungen grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben. Grundsätzlich kann eine Krankheitskostenvollversicherung den kompletten Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung umfassen. Zusätzlich kann eine Krankentagegeldversicherung und evtl. eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden. Im konkreten Einzelfall werden die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen im individuell vereinbarten Tarifumfang getragen. Grundlage ist ein Vertragsverhältnis auf Basis der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009). Deshalb sind die Versicherten in der privaten Krankheitskostenvollversicherung nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, die der Gesetzgeber häufig im Rahmen der Gesundheitspolitik vornimmt.

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