Lexikon

Krankentagegeld

Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags pro Tag, der an die versicherte Person während der Zeit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.

Das Krankentagegeld wird der versicherten Person nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit i.d.R. 42 Tage, da während dieses Zeitraums die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall greift. Selbstständige wählen in der Regel eine kürzere Karenzzeit. Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankengeldern (z.B. à Krankenhaustagegeld, à Übergangsgeld bzw. à Übergangsleistungen, à Verletzungsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

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