Lexikon
Kostenerstattungsprinzip
Verfahren der Leistungsgewährung in der Krankenversicherung. Beim Kostenerstattungsprinzip zahlen die Patientinnen und Patienten die Kosten ihrer Heilbehandlung selbst und reichen die Rechnung anschließend bei ihrem Versicherer zur Erstattung ein.
Beim Kostenerstattungsprinzip zahlen die Patientinnen und Patienten die Kosten ihrer Heilbehandlung selbst und reichen die Rechnung anschließend bei ihrem Versicherer zur Erstattung ein. Meist finden sich Höchstsätze für die Erstattung, in Deutschland sind diese an di Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) gekoppelt. Das Kostenerstattungsprinzip ist in der privaten Krankenversicherung die Regel. Zwischen Ärztinnen und Ärzten auf der einen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen auf der anderen Seite existiert beim Kostenerstattungsprinzip keine direkte Vertragsbeziehung. Abweichend vom Kostenerstattungsprinzip ist bei stationärer Behandlung die Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherungsunternehmen die Regel.