Lexikon

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der im Sozialgesetzbuch verwendete Begriff für die allgemein als "Versicherungspflichtgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" bekannten Größen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine der Sozialversicherungsrechengrößen, die jedes Jahr im Herbst von der Bundesregierung in Form einer Verordnung festgelegt werden. Sie ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Es gibt zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V wird auch allgemein als Versicherungspflichtgrenzebezeichnet.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V beschreibt zum einen die (niedrigere) Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 durch ein Einkommen über der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren. Zum anderen legt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze die Beitragsbemessungsgrenze fest.
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