Lexikon

Hilfsmittel

Gegenstände, die notwendig sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen, wie zum Beispiel Hörhilfen oder Körperersatzstücke.

In der privaten Krankenversicherung hängt die Kostenerstattung für Hilfsmittel von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags und damit vom Tarif ab. Der Leistungsumfang für Hilfsmittel muss damit den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden, die entsprechende Aufzählungen enthalten. Dabei können die Aufzählungen abschließend oder offen formuliert sein.

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