Lexikon
Ergotherapie
Die Ergotherapie zählt zu den Heilberufen, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten erfasst.
Die Ergotherapie bzw. Beschäftigungs- und Arbeitstherapie findet Anwendung bei Störungen der Motorik, der Sinnesorgane sowie geistiger und psychischer Fähigkeiten. Ziel ist es durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten dem Patienten eine größtmögliche Unabhängigkeit im Alltag zu ermöglichen.
Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten