Lexikon
Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) beschreibt Zusatzversicherungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ermöglichen.
Dabei handelt es sich um Gruppentarife, also Versicherungen, die für die gesamte Belegschaft oder Mitarbeitergruppen vereinbart werden. Gruppentarife haben den Vorteil, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge günstiger kalkulieren kann, Wartezeiten entfallen und nur vereinfachte oder keine Risikoprüfungen durchgeführt werden.
Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages können auch Familienmitglieder in die betriebliche Krankenversicherung einbezogen werden.
Betriebliche Krankenversicherungen können Arbeitgeber bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter unterstützen, da sie die Attraktivität des Arbeitgebers und die Zufriedenheit im Unternehmen steigern.
Hinsichtlich der Finanzierung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Versicherungsbeiträge komplett oder teilweise übernimmt oder aber lediglich die Rahmenbedingungen schafft und dadurch seinen Mitarbeitern eine günstige Versicherung ermöglicht.
Die Versicherungsmöglichkeiten in der betrieblichen Krankenversicherung sind vielfältig. In der Regel ergänzen sie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber kann aus verschiedenen Tarifmodulen, z. B. für die Bereiche Krankenhaus, Zahn oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, den Versicherungsschutz für seine Mitarbeiter auswählen. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, besteht die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen.