Lexikon

Beihilfe

Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber (Dienstherr) eine finanzielle Unterstützung, damit sie bei Krankheit und im Pflegefall gut abgesichert sind.

Diese Unterstützung wird Beihilfe genannt. In einigen Bundesländern können Beamte und Beamtinnen bei ihrer Verbeamtung einmalig und unwiderruflich zwischen der klassischen individuellen Beihilfe und dem neuen Modell der pauschalen Beihilfe wählen.

Die klassische individuelle Beihilfe für Beamtinnen und Beamte beträgt in der Regel

  • 50 Prozent,
  • ab zwei Kindern 70 Prozent und
  • für Pensionärinnen und Pensionäre 70 Prozent.

So funktioniert die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Auch für Familienangehörige ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen erhalten Beamtinnen und Beamte Beihilfe, in der Regel:

  • 70 Prozent für die Partnerin oder den Partner und
  • 80 Prozent für jedes Kind.

Absicherung für Beamtenfamilien: Beihilfe und private Krankenversicherung optimal nutzen

Im Rahmen der Öffnungsaktion ist für Beamtinnen und Beamte mit schwereren oder chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung die Aufnahme in die PKV zu erleichterten Bedingungen garantiert. Gleiches gilt für ihre bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

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