Lexikon
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) wurde 2011 eingeführt, um die stetig steigenden Kosten für Arzneimittel einzudämmen.
Die Hersteller müssen seitdem für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bei ihrer Markteinführung Nachweise über den Zusatznutzen für die Patienten vorlegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bewertet den Nutzen gegenüber der üblichen Therapie, das Ausmaß des Zusatznutzens und dessen therapeutische Bedeutung. Auf dieser Grundlage verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Hersteller über den Preis für das neue Arzneimittel.
Weist ein neues Arzneimittel keinen Zusatznutzen auf, wird es nach Möglichkeit einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Existiert für ein neues Arzneimittel ohne Zusatznutzen keine passende Festbetragsgruppe, erfolgen auch hierfür Preisverhandlungen.
Die Private Krankenversicherung ist durch eine Vertreterin des PKV-Verbandes an den Preisverhandlungen beteiligt. Die Einbindung der PKV garantiert, dass die Privatversicherten wie die gesetzlich Versicherten vom Verhandlungsergebnis profitieren. Sobald eine Einigung erzielt ist, senken die Hersteller ihren ursprünglich festgelegten Preis auf den vereinbarten Preis. Auf dieser Basis legen die Apotheken schließlich den Verkaufspreis fest.