Lexikon

Arzneimittel

Arzneimittel bzw. Medikamente sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im Körper bestimmt sind.

Sie dienen der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder anderen körperlichen Beschwerden. Die Definition von „Arzneimittel“, Vorschriften über die Herstellung, Zulassung und Abgabe der Arzneimittel sowie weitere Bestimmungen sind im  Arzneimittelgesetz (AMG) festgehalten.

Entsprechend den Inhaltsstoffen und den daraus folgenden Vertriebswegen werden Arzneimittel nach deutschem Recht in drei Kategorien eingeteilt:

  • verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie sind nur auf ärztliche Verordnung in der Apotheke erhältlich (Preisbildung gem. Arzneimittelpreisverordnung).
  • apothekenpflichtige Arzneimittel. Sie sind nur in der Apotheke erhältlich, bedürfen aber keiner ärztlichen Verordnung (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers).
  • frei verkäufliche Arzneimittel. Sie sind nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Einzelhandel erhältlich (freie Preisbildung).

Damit die Patienten vor schädlichen oder unwirksamen Arzneimitteln geschützt sind, dürfen diese nur verkauft werden, wenn sie zugelassen sind. Hierfür müssen die Pharmaunternehmen die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels nachweisen. Die zuständige Arzneimittelbehörde prüft dann, ob der Nutzen für die Patienten die Risiken (in Form von sogenannten Nebenwirkungen) überwiegt.

Zurück