Lexikon

Anwartschaftsdeckungsverfahren

Das Verfahren legt fest, in welcher Form die Versicherer die Leistungsansprüche der Versicherten finanziell absichern.

Das Anwartschaftsdeckungsverfahren (vgl. Kapitaldeckungsverfahren) sorgt dabei für stabile Beiträge, auch dann, wenn die höhere Schadenswahrscheinlichkeit im Alter zu steigenden Gesundheitskosten führt. Dafür liegt die Versicherungsprämie in den Anfangsjahren höher als das augenblickliche Risiko der betreffenden Person, um die Differenz als Alterungsrückstellungen am Kapitalmarkt anzulegen. Diese Kalkulation beruht auf gesetzlichen Vorgaben, folgt versicherungsmathematischen Grundsätzen und unterliegt externer und unabhängiger Kontrolle. Gemäß dem Anwartschaftsdeckungsverfahren muss der private Krankenversicherer zu jeder Zeit die Leistungsansprüche der Versicherten durch künftige Versicherungsprämien und abgesammeltes Deckungskapital decken können.

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