Lexikon

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung ist eine stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme im direkten Anschluss an oder im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung.

Nach bestimmten Krankenhausbehandlungen ist eine Anschlussrehabilitation medizinisch notwendig, um den Genesungsprozess einzuleiten, zu verbessern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern. In der Regel koordiniert dies der Sozialdienst in der jeweiligen Klinik. Es gibt ein einheitliches Antragsformular, um die erforderliche Genehmigung der PKV einzuholen. Zum Antragsformular

Derartige Heilbehandlungen können in spezialisierten Kliniken in der Regel besser durchgeführt werden als in Akutkliniken. Deshalb hat der PKV-Verband eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) getroffen, die eigene Rehabilitationskliniken unter Wahrung höchster Qualitätsstandards betreibt.

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