Lexikon

Äquivalenzprinzip

Beim Äquivalenzprinzip besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz.

Je umfassender der vereinbarte Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der PKV.

Die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Beitragskalkulation der PKV macht sich konkret an folgenden Faktoren bemerkbar:

  • Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab.
  • Zudem ist das Lebensalter bei Versicherungsbeginn für die Beitragshöhe von Bedeutung, da die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen mit dem Lebensalter steigt. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der PKV entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.
  • Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind zusätzliche Gesundheitsrisiken, die nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden können, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (sogenannte Risikozuschläge) bezahlt werden.

Wichtig ist: Es kommt immer auf die Verhältnisse zu Beginn eines Versicherungsvertrages an. Dies ist Grundlage für die Beitragsberechnung. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein, hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge. Spätere Risikozuschläge sind also nicht möglich. Ebenso wenig werden die Beiträge erhöht, weil der Versicherte älter wird.

Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, wird für einen zusätzlichen Versicherungsschutz auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet. Das schließt einen möglichen Risikozuschlag für den hinzukommenden Versicherungsschutz ein.

Einen Überblick, wie die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung kalkuliert werden, erhalten Sie in diesem kurzen Video.

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