Lexikon
Wahlleistungen gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus und beziehen sich entweder auf die Unterkunft (Ein-/Zweibettzimmer) oder die ärztliche Behandlung ("Chefarztbehandlung").
Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn mit Beitragszahlung und Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes bezeichnet.