Lexikon
ÖGD - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Zum Öffentlichen Gesundheitsdienst zählen auf lokaler Ebene die Gesundheitsämter, auf Bundesebene im weiteren Sinne vor allem das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Der Ombudsmann der PKV ist eine Institution zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Privatversicherten und ihren privaten Krankenversicherern.
OTC („over the counter“ – „über den Ladentisch“) bezeichnet alle Arzneimittel, die ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind.