Lexikon
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die übliche Ernährung ergänzen.
Versicherte, die den Erstbeitrag oder Folgebeiträge nicht zahlen. Seit Einführung der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2009 dürfen Verträge, mit denen diese Pflicht erfüllt wird, nicht mehr wegen Nichtzahlung gekündigt werden..
Der Notlagentarif ist ein Tarif für Versicherte in vorübergehenden finanziellen Notlagen, die ihrer PKV mehrere Beiträge schulden.