Lexikon
Grundlegendes Finanzierungsverfahren in der privaten Krankenversicherung, bei dem im Gegensatz zum Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Kapitalstock aufgebaut wird.
Bei "Kontrahierungszwang" ist der Versicherer verpflichtet, Menschen ohne Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufzunehmen.
Verfahren der Leistungsgewährung in der Krankenversicherung. Beim Kostenerstattungsprinzip zahlen die Patientinnen und Patienten die Kosten ihrer Heilbehandlung selbst und reichen die Rechnung anschließend bei ihrem Versicherer zur Erstattung ein.
Bei der Kostenversicherung werden die tatsächlich entstandenen Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Versicherungsleistung in Form eines fest definierten pro Tag, der an die versicherte Person gezahlt wird, wenn sie sich in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherung, die für jeden Tag, den sich eine versicherte Person wegen medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus aufhalten muss, einen vereinbarten Geldbetrag zu leisten.
Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags pro Tag, der an die versicherte Person während der Zeit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
Verdienstausfallversicherung, die vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit schützt.
Krankheitskostenvollversicherung
Umfassender individueller Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) durch Deckung der medizinischen Behandlungskosten – u.a. auch zur Ergänzung der Leistungen aus der Beihilfe.