Lexikon
Die Barausschüttung ist das, was man klassischerweise unter Beitragsrückerstattung versteht.
Der Basisfallwert wird zugrundegelegt, um den Preis einer Krankenhausbehandlung zu berechnen.
Der Basistarif ist ein Sozialtarif der PKV und vor allem geeignet für sozial hilfebedürftige Versicherte (z. B. bei ALG-II-Bezug) und Menschen, die keine anderweitige Versicherung finden.
Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber (Dienstherr) eine finanzielle Unterstützung, damit sie bei Krankheit und im Pflegefall gut abgesichert sind.
Anpassung von Beiträgen für den Versicherungsschutz. In der PKV ist der Versicherer bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung der Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation berechtigt, diese Grundlagen auch für bestehende Verträge anzupassen.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Einkommen, das maximal für den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag berücksichtig wird. Auch in der PKV hat sie für manche Werte Bedeutung.
Da sich die Behandlungskosten im Gesundheitssystem laufend erhöhen, müssen auch die Beiträge angepasst werden.
Die Private Krankenversicherung kennt verschiedene Arten der Beitragsrückerstattung.
Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) beschreibt Zusatzversicherungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ermöglichen.
„Bürgerversicherung“ nennen die Parteien SPD, Grüne und Die Linke ihre Reformkonzepte zur Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems.