Reha und Reha-Partner der PKV
Wann kommt eine medizinische Reha in Betracht?
Durch eine Reha – eine medizinische Rehabilitation – soll erreicht werden, dass ein Patient oder eine Patientin mit einer dauerhaften Erkrankung zurechtkommt, wieder erwerbsfähig wird und/oder keine dauerhafte Behinderung davonträgt.
Häufig werden Reha-Maßnahmen direkt nach einem Aufenthalt in einem Akut-Krankenhaus durchgeführt. Man spricht deshalb auch von Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation. Eine AHB kommt in Betracht, wenn Sie wegen einer kardiologischen, neurologischen oder orthopädischen Erkrankung (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Oberschenkelhalsbruch) oder aufgrund einer Krebserkrankung stationär behandelt wurden. Ob eine medizinische Rehabilitation (schon) möglich und sinnvoll bzw. notwendig ist, entscheiden Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte anhand anerkannter medizinischer Kriterien.
Die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung wird in der Regel durch den Sozialdienst der jeweiligen Klinik organisiert. Der Sozialdienst kann dafür auf ein einheitliches Antragsformular zugreifen, das der PKV-Verband auf seiner Website zur Verfügung stellt.
Anschlussheilbehandlungen werden stationär durchgeführt. In der Regel werden Sie nach Ihrem Akutaufenthalt in einer geeigneten Reha-Klinik für drei Wochen weiterbehandelt. Machen Sie Fortschritte und ist dennoch der gewünschte Reha-Erfolg noch nicht erreicht, kann das Reha-Zentrum eine Verlängerung der Maßnahme empfehlen.
Eine Reha kann auch ohne vorherigen stationären Krankenhausaufenthalt sinnvoll sein – beispielsweise, wenn Sie chronisch erkrankt, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. In diesem Fall handelt es sich allerdings nicht um eine Anschlussheilbehandlung. Eine solche Reha ist nicht Teil des üblichen Versicherungsschutzes. Sie können aber einen entsprechenden Tarif abschließen.
Wer trägt die Kosten für die Reha?
Wird Ihnen eine Rehabilitation verordnet, sollten Sie Kontakt zu Ihrem privaten Krankenversicherer aufnehmen. Handelt es sich bei Ihrer Reha um eine Anschlussheilbehandlung, übernimmt die PKV die Kosten, wenn
- die Reha medizinisch notwendig ist und
- kein gesetzlicher Rehabilitationsträger leistungspflichtig ist. (Dies könnte z. B. die Deutsche Rentenversicherung sein.)
Wichtig ist, dass Sie vor Beginn der Reha einen Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre PKV stellen. Sind die medizinischen Voraussetzungen Ihrer Anschlussheilbehandlung erfüllt, wird Ihr Krankenversicherer Ihnen den Antrag zeitnah bewilligen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn Ihre behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten eine Verlängerung der Reha für notwendig halten.
Ebenso wie Akutkrankenhäuser können auch Rehabilitationskliniken Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer mit besonderem Komfort anbieten. Haben Sie solche Wahlleistungen versichert, erstattet Ihnen Ihre PKV diese Kosten gemäß Ihrem Tarif auch während einer Reha.
Handelt es sich bei der medizinischen Rehabilitation nicht um eine Anschlussheilbehandlung, sondern z. B. um eine geriatrische Reha oder eine Reha für Kinder und Jugendliche, hängt die Kostenerstattung von Ihrem Tarif ab. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr Versicherer Auskunft erteilen, ob die gewünschte Reha Teil Ihres Versicherungsschutzes ist und welche Zuzahlung zur Reha Sie dann ggf. leisten müssen.
So finden Sie eine passende Rehabilitationsklinik
Wie bei der Krankenhausbehandlung haben Sie auch bei der Reha die freie Wahl unter allen fachlich geeigneten Einrichtungen. Sie können sich für eine Reha-Klinik, die einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen hat, eine Privatklinik oder ein Reha-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) entscheiden.
Reha-Partnerschaft PKV - DRV
Um die Entscheidung für eine Klinik zu erleichtern, hat der PKV-Verband eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) geschlossen. Die DRV betreibt Rehabilitationszentren unter Wahrung höchster Qualitätsstandards. Hier können Sie deshalb auf sehr gute Bedingungen für eine erfolgreiche Reha vertrauen.
Die Reha-Partner der PKV finden Sie über unsere Krankenhaussuche. Durch unsere Vorauswahl werden Ihnen alle Reha-Zentren unserer Kompetenzpartnerschaft angezeigt. Durch Eingabe eines Ortes können Sie zudem regional begrenzt suchen.
Bei der Suche nach einer geeigneten Reha-Einrichtung können Sie sich an Ihre PKV wenden. Darüber hinaus bieten die Sozialdienste der Krankenhäuser umfassende Unterstützung an. Im Rahmen des Entlassmanagements organisiert der Sozialdienst in Absprache mit Ihnen einen Platz in einer geeigneten Rehaklinik und kümmert sich um sämtliche organisatorischen Belange. Dazu gehören beispielsweise das Aufnahmeverfahren und die Fahrt zur Klinik. Der Sozialdienst nimmt dabei auch Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf, damit das Unternehmen über die Bewilligung oder Ablehnung der Reha-Maßnahme entscheiden kann. Hierfür nimmt es eine versicherungsrechtliche Prüfung auf Grundlage der eingereichten Befunde vor.