Krankenhausbehandlung
Als Privatversicherte haben Sie in Deutschland freie Krankenhauswahl. Sie müssen sich beispielsweise nicht im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus behandeln lassen. Dadurch können Sie sich ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen – ggf. in Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin – für das passende Krankenhaus entscheiden.
Neben den Krankenhäusern, die für die Versorgung von Kassenpatienten und -patientinnen zugelassen sind (sog. Plankrankenhäuser), stehen Ihnen grundsätzlich auch Privatkliniken offen.
Eine Besonderheit stellen Gemischte Krankenanstalten dar – Kliniken, in denen neben Akutbehandlungen auch Rehabilitationen und Kuren durchgeführt werden. Damit hier die Behandlung durch Ihren Versicherungsschutz gedeckt ist, müssen Sie vor der stationären Aufnahme die Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung einholen.
Vorstationäre, teilstationäre und ambulante Behandlung im Krankenhaus
Zweck einer vorstationären Behandlung ist die Vorbereitung und ggf. auch Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes. Eine typische vorstationäre Maßnahme sind Laboruntersuchungen zur Operationsvorbereitung. Darüber hinaus kann durch eine vorstationäre Behandlung geklärt werden, ob tatsächlich eine stationäre Aufnahme erforderlich ist oder eine teilstationäre bzw. ambulante Behandlung möglich ist. Die Untersuchungen und Vorbereitungen im Rahmen der vorstationären Behandlung werden ambulant im Krankenhaus durchgeführt.
Auch teilstationäre und ambulante Krankenhausbehandlungen gehören zu Ihrem Versicherungsschutz. Sie können diese unabhängig von einem stationären Aufenthalt, davor oder auch danach in Anspruch nehmen.