Im Krankenhaus
Mehr ambulante Leistungen im Krankenhaus
Im Krankenhaus werden zunehmend auch ambulante Leistungen erbracht. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für bestimmte Leistungen, die in der Regel an einem Tag ohne Übernachtung im Krankenhaus erbracht werden, eine neue Abrechnungsform: die Hybrid-DRG. Mehr zum Thema ambulante Behandlung im Krankenhaus
Über Ihre private Krankheitsvollversicherung haben Sie immer die grundsätzliche Krankenhausbehandlung versichert. Krankenhäuser bieten jedoch zusätzlich sogenannte Wahlleistungen an. Dadurch können Sie beeinflussen, welche Ärztinnen und Ärzte für Ihre Therapie zuständig sind (Chefarztbehandlung). Außerdem können Sie so komfortabler in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer unterkommen. Die Private Krankenversicherung bietet hierfür entsprechende (Zusatz-)Tarife.
Neben den Wahlleistungen gibt es in Krankenhäusern weitere, kostenlose Services, die alle Patientinnen und Patienten nutzen können – unabhängig von der Art ihrer Krankenversicherung. Dazu zählt insbesondere der Sozialdienst, der Sie beispielsweise bei der Organisation einer Kurzzeitpflege unterstützt oder bei sozialrechtlichen Fragen berät.