Digital Rezepte erhalten und einlösen
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Während die Post im Briefkasten stetig weniger wird und vieles im Alltag digital erledigt werden kann, gab es Rezepte in der Arztpraxis bisher nur auf Papier. Das ändert sich mit dem E-Rezept, das erste private Krankenversicherungen ihren Versicherten bereits anbieten. Wann es bei Ihrer Krankenversicherung so weit ist, erfahren Sie von dieser.
Vorteile des E-Rezeptes für Privatversicherte
Unterstützen Ihre Private Krankenversicherung und die Praxis das E-Rezept für Privatversicherte, können Sie sich Ihr Rezept digital ausstellen lassen und es bei einer Apotheke oder Online-Apotheke einlösen. Anschließend erhalten Sie einen Kostenbeleg, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können. Das bietet Ihnen einige Vorteile:
Einfache Handhabung
- Sie müssen kein Papierrezept mehr mitführen. Das bedeutet: Mühsames Suchen in der Handtasche oder den Unterlagen zu Hause und das Abheften im Aktenordner entfallen.
- Sie müssen kein Rezept mehr fotografieren oder scannen, um es bei einer Online-Apotheke einlösen zu können.
Vermeidung von zusätzlichen Wegen
- Rezepte aus einer Videosprechstunde erhalten Sie problemlos ohne einen Extra-Gang zur Arztpraxis und dadurch schneller.
- Folgerezepte können von der Arztpraxis digital übermittelt werden. Ist eine erneute ärztliche Untersuchung nicht notwendig, brauchen Sie die Praxis nicht extra aufzusuchen.
- Digitale Rezepte können Sie direkt aus der Arztpraxis oder auch von zu Hause aus an die Apotheke übermitteln. Diese kann die Verfügbarkeit des Medikaments prüfen und bestätigen oder es für Sie bestellen.
Komfortable Einreichung bei Ihrer PKV
Nachdem Sie ein E-Rezept eingelöst haben, wird Ihnen in der E-Rezept-App der Kostenbeleg angezeigt. Diesen können Sie direkt an die App Ihrer PKV übermitteln oder herunterladen und später digital an Ihre PKV oder einen anderen Kostenträger weiterleiten.
Erinnerungsstütze
Sie können zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Blick in die E-Rezept-App nachvollziehen, welche Arzneimittel Ihnen verschrieben wurden. Dadurch müssen Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis verlassen, wenn Sie z. B. in einer neuen Arztpraxis oder vor einer Blutspende den Anamnese-Bogen ausfüllen.
Datensicherheit
Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur wer im Besitz des Rezeptcodes für ein E-Rezept ist, kann es auch abrufen. Das sind: die ausstellende Arztpraxis, die Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, und die Person, für die das Rezept bestimmt ist – also Sie.
Das benötigen Sie, damit Ihnen ein E-Rezept ausgestellt werden kann
Um sich ein E-Rezept ausstellen zu lassen, benötigen Sie zwei Apps:
die E-Rezept-App der gematik
Mit dieser App können Sie E-Rezepte an Apotheken übermitteln. Bei erstmaliger Nutzung der E-Rezept-App wählen Sie Ihre private Krankenversicherung aus. Anschließend werden Sie zu Ihrer PKV-App weitergeleitet, über die Sie sich einloggen können. Deshalb benötigen Sie auch für die Nutzung eines E-Rezeptes:
eine App Ihrer privaten Krankenversicherung (Ihre PKV-App)
Diese unternehmensindividuelle App stellt Ihnen die Funktionen zur Verfügung, damit Sie ein E-Rezept erhalten und nutzen können: den Zugriff auf Ihre Krankenversichertennummer (KVNR), den Online Check-in und Ihre GesundheitsID (digitale Identität) zum Einloggen in die E-Rezept-App.
Wichtig ist, dass Sie die PKV-App wenigstens so lange auf dem Gerät installiert lassen, wie Sie die E-Rezept-App nutzen möchten.
Krankenversichertennummer und Online Check-in
Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer, die Sie für die Kommunikation mit Ihrer PKV benötigen. Ihre PKV beantragt die KVNR für Sie bei einer zentralen Vertrauensstelle. Die KVNR ist Voraussetzung für den Online Check-in, der wiederum für das Ausstellen eines E-Rezeptes notwendig ist.
So funktioniert das E-Rezept
Wenn Sie über Ihre PKV-App den Online Check-in durchgeführt haben, kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin digital ein Rezept für die benötigten Arzneimittel ausstellen. Dabei wird das Rezept an die E-Rezept-App der gematik übermittelt.
Um das Rezept einzulösen, loggen Sie sich mit Ihrer GesundheitsID in der E-Rezept-App der gematik ein. Sie übermitteln dann das Rezept per App an die Apotheke vor Ort oder an die Online-Apotheke. Alternativ können Sie den Rezeptcode in der App vorzeigen, damit er in der Apotheke gescannt wird.
Die Apotheke stellt Ihnen einen digitalen Kostenbeleg aus, der Ihnen in der E-Rezept-App angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie aufbewahren und in der App weitere Belege sammeln oder ihn direkt zur Erstattung an Ihre PKV oder zum Beispiel auch die Beihilfestelle weiterleiten. Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.
Die E-Rezept-App ist eine Anwendung der gematik. Weitere Informationen finden Sie auf der E-Rezept-Website. Dort stehen auch Kontaktinformationen bereit.
Bei Fragen zu Krankenversichertennummer, GesundheitsID und Online Check-in hilft Ihnen Ihre private Krankenversicherung weiter.
Die GesundheitsID: Ihre digitale Identität
Die GesundheitsID ist Ihr sicherer Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices. Mit ihr können Sie sich in der E-Rezept-App sowie der App für den Online Check-in einloggen. Die Registrierung erfolgt über eine App Ihrer privaten Krankenversicherung. Von dieser erhalten Sie auch mehr Informationen zur GesundheitsID.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum E-Rezept
Haus- und Facharztpraxen sind aktuell dabei, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept für Privatversicherte zu schaffen. Dass eine Arztpraxis bereits so weit ist und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sicher via Online Check-in erhalten kann, erkennen Sie daran, dass sie einen QR-Code dafür anbietet. Fragen Sie gegebenenfalls direkt in der Praxis nach.
Reine Privatpraxen können mit wenigen Ausnahmen aktuell noch keine E-Rezepte ausstellen.
Apotheken in Deutschland können auch E-Rezepte für Privatversicherte einlösen und die dazugehörigen Kostenbelege ausstellen. Dazu schicken Sie Ihr digitales Rezept entweder über die E-Rezept-App an die Apotheke oder legen den ausgedruckten Rezeptcode vor.
Rufen Sie in der E-Rezept-App der gematik das eingelöste Rezept auf. Tippen Sie auf "Einreichen" und wählen Sie die App Ihrer Versicherung aus, an die Sie das Dokument übermitteln möchten. Sollte das Übertragen auf diesem Weg nicht möglich oder gewünscht sein, können Sie sich die PDF des Kostenbelegs aus der E-Rezept-App herunterladen und dann zum gewünschten Zeitpunkt in Ihre PKV-App hochladen. In der PKV-App können Sie die Belege auch erst einmal sammeln und später von dort aus einreichen.
Kostenbelege aus der E-Rezept-App der gematik sollten nicht ausgedruckt eingereicht werden, da ein Teil der erstattungsrelevanten Informationen digital im PDF hinterlegt ist. Kostenbelege, die Sie in der Apotheke ausgedruckt erhalten haben, können Sie jedoch auch in Papierform einreichen.
Sind Sie gesetzlich versichert und benötigen einen Beleg für die Einreichung bei einer privaten Zusatzversicherung? Dann kann Ihnen die Apotheke nach dem Einlösen des Rezepts einen dafür geeigneten Beleg ausstellen, auch Nachweisdatensatz 15a genannt. Dieser enthält jedoch keine Informationen über Zuzahlungen. Lassen Sie sich deshalb zusätzliche eine Quittung geben, wenn es Ihnen um eine Zuzahlungsbefreiung geht.
Können Sie das E-Rezept nicht digital einlösen, können Sie es in der Arztpraxis auch ausdrucken lassen. Der Rezeptdruck enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig.
Wenn Sie ein ausgedrucktes Rezept nutzen, geben Sie dieses in der Apotheke ab. Das Fachpersonal scannt den Rezeptcode und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Auch in der Apotheke ist es möglich, statt eines digitalen Kostenbelegs ein Dokument in Papierform zu erhalten.
Die Ausdrucke des Rezeptes und des Kostenbelegs sind nicht identisch mit den digitalen Abbildungen. Sie sollten die digitalen Formate deshalb nicht selbst ausdrucken und weiterverwenden, da auf diese Weise wichtige Informationen für die Apotheke oder die PKV verloren gehen.
Grundsätzlich kann auch eine andere Person per E-Rezept verschriebene Arzneimittel für Sie besorgen.
Sie können das Rezept per E-Rezept-App einer Apotheke zuweisen. Hat diese einen Botendienst, können Sie sich das Arzneimittel liefern lassen. Sie können der Apotheke aber auch eine kurze Nachricht schreiben, dass eine andere Person das Medikament abholt, und zum Beispiel einen Angehörigen um die Erledigung bitten.
Wenn Sie bereits in der Arztpraxis wissen, dass Sie selbst nicht zur Apotheke gehen können, können Sie dort um einen Ausdruck des E-Rezeptes bitten. Diesen können Sie an eine Person Ihres Vertrauens weitergeben. Der Ausdruck der Arztpraxis enthält einen QR-Code, den die Apotheke zum Einlösen des Rezeptes scannen kann. Sie selbst können das E-Rezept nicht ausdrucken.
Diese Möglichkeit besteht nicht, da an Privatversicherte keine Gesundheitskarten ausgegeben werden. Stattdessen setzt die Private Krankenversicherung direkt auf innovative digitale Lösungen.
Die meisten privaten Krankenversicherungen geben zwar Versichertenkarten aus, diese sind aber keine Gesundheitskarten, wie sie von gesetzlich Versicherten verwendet werden.
Das E-Rezept ist für Privatversicherte nicht verpflichtend, sondern ein optionales Angebot, das Ihnen verschiedene Vorteile bietet.
Die E-Rezept-App ist eine Anwendung der gematik. Weitere Informationen finden Sie auf der E-Rezept-Website. Dort stehen auch Kontaktinformationen bereit.
Bei Fragen zu Krankenversichertennummer, digitaler Identität und Online Check-in hilft Ihnen Ihre private Krankenversicherung weiter.