„Corona-Zuschlag“ für Zahnärzte gilt bis 31. März 2022
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Ebenso wie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ist auch bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin die sogenannte Corona-Hygienepauschale vereinbarungsgemäß am 31. März 2022 ausgelaufen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Beihilfe und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatten sich bereits im April 2020 in ihrem Beratungsforum für Gebührenfragen auf eine Sondervergütung verständigt. Die PKV reagierte damals auf die immensen Anforderungen, die die Corona-Pandemie auch an die Zahnarztpraxen stellte.
Hygienepauschale bei Zahnbehandlung und ärztlicher Behandlung waren zuletzt gleich
Bei Zahnbehandlungen bis einschließlich 31. März 2022 kann noch mit dem Hinweis „erhöhter Hygieneaufwand“ die Nr. 383 GOÄ analog abgerechnet werden. Je Sitzung kann Ihre Zahnärztin oder Zahnarzt den 2,3-fachen Satz dieser Nummer ansetzen und damit pauschal 4,02 Euro. Das Gleiche gilt für ambulante ärztliche Behandlungen.
Hatten Sie 2020 oder 2021 eine Zahnbehandlung, werden Sie auf Ihrer Rechnung zum selben Zweck keine Position der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sondern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) finden: die Nr. 3010 GOZ analog. Bis zum 30. September 2020 galt der 2,3-fache Satz als Hygienepauschale (14,23 Euro), ab Oktober 2020 bis Ende 2021 der 1-fache Satz (6,19 Euro).
Die Regelungen gelten auch für die Behandlung durch Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Kieferorthopäden in ambulanten Praxen und zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren. Ihr PKV-Unternehmen wird Ihnen für Behandlungen bis Ende März 2022 die vereinbarten Zuschläge entsprechend den sonstigen Tarifbedingungen anstandslos erstatten.
Lösung im Sinne der Patienten
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von BZÄK und PKV-Verband sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern diskutiert Fragen der grundsätzlichen Auslegung der GOZ, der Qualitätssicherung sowie der Leistungsdefinitionen. Dabei suchen die Expertinnen und Experten nach einvernehmlichen Lösungen im Sinne der Patientinnen, Patienten und Versicherten. Erfahren Sie mehr über das GOZ-Beratungsforum.