PKV-Kalkulation

Wie kommt mein privater Krankenversicherungsbeitrag zustande?

Für die Berechnung Ihres PKV-Beitrags sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. Nach rechtlichen Vorgaben müssen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft berücksichtigt werden.
September 2024

Die private Krankenversicherung bietet viele unterschiedliche Tarife an, vom Basisschutz bis zur absoluten Spitzenversorgung. Auch über die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten können Sie entscheiden. Für die Kalkulation der Beiträge gelten aber immer die gleichen Regeln, basierend auf den Vorgaben des Gesetzgebers. Wichtig ist hierbei insbesondere die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV); das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bilden den Rahmen.

Ein PKV-Beitrag für die gesamte Lebensdauer

Ihre Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge von vornherein für die absehbaren Gesundheitskosten Ihrer gesamten Lebenszeit. Hierfür verwendet sie Statistiken zur allgemeinen Lebenserwartung und der Entwicklung der Krankheitskosten. Würden sich die Entwicklung der Krankheitskosten und die Lebenserwartung nicht ändern, wäre Ihr Beitrag über Jahrzehnte hinweg stabil.

Allerdings darf die PKV die Beiträge nur auf Grundlage von Erfahrung, nicht aber von Erwartungen berechnen. So darf die PKV nicht von einer bestimmten Kostensteigerung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ausgehen und dementsprechend Ihren heutigen Beitrag berechnen. Deshalb müssen die Beiträge immer wieder an veränderte Situationen angepasst werden.

Darauf kommt es bei der Berechnung Ihres PKV-Beitrags an

Erster Anhaltspunkt für die Höhe Ihres PKV-Beitrags ist der Umfang Ihres Versicherungsschutzes: Wenn Sie mehr Leistungen versichert haben, zahlen Sie einen höheren Beitrag als bei einem geringeren Versicherungsschutz. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts senkt Ihren Beitrag. Wechseln Sie später in einen Tarif mit höheren oder geringeren Leistungen, steigt oder sinkt auch Ihr Beitrag.

Ihr Eintrittsalter in die private Krankenversicherung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Kalkulation Ihres Beitrags. Je jünger Sie zu Versicherungsbeginn sind, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Das liegt daran, dass Sie in der PKV in Ihren jungen Jahren schon für Ihren Beitrag im Alter vorsorgen. Je früher Sie damit beginnen, desto mehr Zeit bleibt für die Vorsorge und desto weniger Geld ist dafür monatlich notwendig.

Nach Beginn Ihrer Krankenversicherung ist Ihr Alter hingegen irrelevant. Durch die Vorsorge fürs Alter wird Ihre PKV nicht deshalb teurer, weil Sie älter werden.

Als Drittes ist Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss wichtig, um Ihren individuellen PKV-Beitrag kalkulieren zu können. Wenn Sie zu Beginn bereits relevante Erkrankungen haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie Versicherungsleistungen benötigen. Daher erheben die privaten Krankenversicherer in diesem Fall einen Risikozuschlag auf den Beitrag. Sie können übrigens mit Ihrer PKV vereinbaren, dass dieser Risikozuschlag nach einer Weile noch einmal überprüft wird. Sollte Ihre Erkrankung dann zum Beispiel ausgeheilt sein, könnte der Risikozuschlag entfallen.

PKV-Beitrag und Einkommen

Ihr Einkommen ist für Ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht von Bedeutung. Der Versicherungsbeitrag richtet sich allein nach den oben genannten Faktoren Versicherungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn.

Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten.

So sorgt die PKV fürs Alter vor

Statistisch gesehen verursachen Sie und alle Versicherten mit zunehmendem Alter immer höhere Gesundheitskosten. Deshalb müsste Ihr Beitrag im Laufe der Zeit aufgrund Ihres Älterwerdens steigen. Die PKV kalkuliert aber von Beginn Ihrer Versicherung an ein, dass sie im Durchschnitt immer mehr Versicherungsleistungen zahlen muss: Sie bildet Alterungsrückstellungen.

In jungen Jahren zahlen Privatversicherte einen höheren Beitrag als notwendig wäre, um ihre wahrscheinlichen Gesundheitskosten zu finanzieren. Der Mehrbetrag wird verzinslich angelegt. In späteren Jahren werden die Alterungsrückstellungen und ihre Zinsen verwendet, um Beitragserhöhungen aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.

Zudem wird bis zum Alter von 60 Jahren auf Ihren Beitrag ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent erhoben. Sobald Sie 65 Jahre alt sind, wird der angesparte Betrag inklusive Zinsen eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern oder zumindest abzumildern.