Wechsel von der PKV in die GKV

Sorgen Sie sich vor hohen PKV-Beiträgen im Alter und liebäugeln deshalb mit dem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung? Vorsicht: Dort stehen Sie sich schnell schlechter - gerade auch finanziell.
Juni 2024

Manch Privatversicherte, die sich dem Ruhestand nähern und mit geringerem Einkommen rechnen, erwägen einen Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Dahinter steckt die oft unbegründete Sorge vor finanzieller Überforderung im Alter. Doch ein solcher Wechsel birgt Risiken.

Wann ist ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich?

Grundsätzlich ist ein Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur dann möglich, wenn eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Ein Wechsel ist dann in der Regel sogar obligatorisch. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Regelungen zur Versicherungspflicht finden Sie im Sozialgesetzbuch V.

Wenn Sie zum Beispiel angestellt sind, müssen Sie zurück in die GKV, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt (2024: 69.300 Euro im Jahr). Ebenso werden privatversicherte Selbstständige oder Beamte versicherungspflichtig, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis mit Verdienst unter dieser Einkommensgrenze wechseln.

Auch bei der Aufnahme eines Studiums tritt Versicherungspflicht ein.

Wechsel ab Alter 55 ist in der Regel ausgeschlossen

Ab dem 55. Geburtstag ist ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV quasi ausgeschlossen. Ab diesem Tag kommen Sie in der Regel auch dann nicht in die GKV, wenn Versicherungspflicht eintritt. Diese gesetzliche Regelung soll zum Schutz der Solidargemeinschaft verhindern, dass Versicherte ihre gesunden Jahre außerhalb der GKV-Beitragspflicht verbringen und erst im Alter Mitglied in der GKV werden und deren Budget belasten. Denn ältere Menschen sind naturgemäß öfter auf ärztliche Unterstützung angewiesen als Jüngere.

Vorsicht vor unseriösen Wechseltipps

Höchst problematisch sind Wechseltipps, auf dem Umweg über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Ausland wieder in die GKV zu kommen. Damit werben derzeit einige unseriöse Anbieter, die für Honorar auch gleich ein Schein-Arbeitsverhältnis zum Beispiel in Osteuropa vermitteln. Dabei begeben Sie sich in ein geradezu existenzielles Risiko. Denn die GKV ist über diese Tricks informiert und überprüft, ob der Job im Ausland nur vorgeschoben wurde, um den Zugang zur GKV zu erschleichen. Infolgedessen kann es dazu kommen, dass Sie nicht in die GKV aufgenommen werden und wieder in der PKV landen. Dann bleibt oft nur eine Aufnahme in den Basistarif, der ggf. finanziell ungünstiger ist als der ursprüngliche Tarif, in dem bereits jahrelang Altersrückstellungen aufgebaut wurden.

Nachteile eines Wechsels in die GKV

Doch auch wenn Sie erwägen vor der Altersgrenze von 55 Jahren zum Beispiel durch ein Angestelltenverhältnis versicherungspflichtig zu werden, um in die GKV zu wechseln, sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Denn für die Zeit in der Rente ist eine erhoffte Beitragsersparnis in der GKV für viele Versicherte nur dann erreichbar, wenn sie in die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR). aufgenommen werden. Denn nur dort wird der GKV-Beitragssatz lediglich auf das Renteneinkommen erhoben (sowie ggf. auf ihre betriebliche Altersvorsorge) und nicht noch zusätzlich auf andere Einkommen. Doch für die KVdR gelten hohe Hürden. Werden diese nicht erfüllt, könnte insbesondere für Versicherte, die überdurchschnittlich gut verdienen oder verdient haben und eine entsprechende Altersvorsorge betreiben, eine Versicherung in der GKV auch im Alter sehr viel teurer werden als in der PKV.

Zugang zur Krankenversicherung der Rentner

Viele Wechsler erfüllen nicht die gesetzlichen Fristen, um später in die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) zu kommen. Entscheidend ist hier die sogenannte 9/10-Regelung. Zugang zur KVdR erhält nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV versichert war.

Für einen typischen Beispielfall (Berufsbeginn mit 21 und Rente mit 67) bedeutet das konkret, dass von den letzten 23 Erwerbsjahren mindestens 20 Jahre und 8 Monate eine Versicherung in der GKV vorgelegen haben muss. Im Beispielfall könnte somit schon ab dem Alter 46 nur noch der Status eines freiwilligen Mitglieds in der GKV erreicht werden.

Beitragsrisiko für freiwillig Versicherte

Das hat schwerwiegende Folgen für die Beitragshöhe. Denn nur bei Mitgliedern der KVdR wird der GKV-Beitragssatz lediglich auf ihr Renteneinkommen und unter Umständen auf ihre betriebliche Altersvorsorge erhoben. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt im Rentenalter die GKV-Beitragspflicht auf alle Einkünfte. Also nicht nur auf die Rente, sondern auch auf Mieteinnahmen, Lebensversicherungen und Kapitalerträge, auf den Gewinn bei privatem Immobilienverkauf und ggf. sogar auf das Einkommen des Ehepartners.

Alle diese Einkünfte werden addiert und bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro pro Monat) mit durchschnittlich 16,3 Prozent Beitragssatz belegt. Das entspricht einem GKV-Beitrag von aktuell (2024) 844 Euro pro Monat, plus bis zu 207 Euro Pflegeversicherung, zusammen also 1.051 Euro im Monat. Derart hohe Beiträge zahlen in der PKV nur rund zwei Prozent der Privatversicherten.

Gerade als Selbstständige bzw. Selbstständiger sorgen Sie oft mit Kapitalanlagen und Immobilien fürs Alter vor, deren Erlöse in der GKV beitragspflichtig würden. In der PKV hingegen wären Sie auch im Alter meist günstiger versichert, weil dort die Einkünfte für die Berechnung der Beiträge keine Rolle spielen.

Als Unternehmer und Freiberufler wie Ärzte oder Gastwirte müssen Sie beim Verkauf Ihrer Praxis oder Gaststätte ebenfalls GKV-Beiträge auf Veräußerungsgewinne zahlen. Wenn z.B. ein niedergelassener Arzt zum Ruhestand die eigene Praxis verkaufen und den Erlös als Altersvorsorge nutzen will, würde er bis zu 20 Prozent dieses Gewinns einbüßen. Denn der Veräußerungsgewinn wird in monatliche Einkünfte umgerechnet, auf die dann der prozentuale Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung an die GKV zu zahlen ist (rund 20 Prozent). Klagen gegen diese hohen Beiträge haben regelmäßig keinen Erfolg (siehe z.B. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 11 KR 739/16 oder Sozialgericht Aachen, Az.: S 13 KR 378/12). All diese Abzüge bleiben Privatversicherten erspart, weil der PKV-Beitrag keinen Bezug zur Höhe der Einkünfte hat.

GKV-Beitrag bei der Altersversorgung

Selbst wenn Sie in die Krankenversicherer der Rentner kommen, müssen Sie im Ruhestand nicht nur einen Beitrag auf ihre Rente zahlen, sondern zusätzlich wird auch auf Ihre betriebliche Altersversorgung der volle Beitragssatz fällig. Für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen sind das rund 20 Prozent. Wer beispielsweise nach 40 Berufsjahren 200.000 Euro betriebliche Altersvorsorge erhält (das entspricht z.B. dem Anspruch angestellter Journalisten im Versorgungswerk der Presse), muss auf diese Summe insgesamt also rund 40.000 Euro Beitrag zahlen. Aus dem Gesamtbetrag wird eine fiktive monatliche Rente berechnet und auf 10 Jahre – also 120 Monate - verteilt. Abzüglich eines Freibetrags (2024: 176,75 Euro), der nur für Pflichtversicherte gilt, werden unter dem Strich rund 300 Euro pro Monat als zusätzlicher GKV-Beitrag fällig. Freiwillig GKV-Versicherte können den Freibetrag nicht nutzen, ihre Belastung ist also noch höher.

PKV: Beiträge im Alter oft geringer als gedacht

Sollten Sie einen Wechsel in die GKV erwägen, ist es ratsam genau zu prüfen, ob dieser Schritt für Sie tatsächlich die beste Wahl ist. Oft sind die PKV-Beiträge im Alter geringer, als viele glauben. Zudem gibt es innerhalb des PKV-Systems verschiedene Möglichkeiten, den Beitragssatz zu reduzieren.

Eine Auswertung des PKV-Verbandes zeigt, wie gut die verschiedenen Vorsorgemechanismen in der PKV wirken, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu hoch werden.

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