Privat Pflegeversicherte müssen 2022 einen Corona-Zuschlag zahlen

November 2021
Eine Hand mit Kleingeld

Als Privatversicherte erhalten Sie in diesen Wochen ein Schreiben Ihrer Versicherung, das Ihnen einen befristeten Zuschlag auf Ihren Pflegeversicherungsbeitrag ankündigt. Auf diese Weise werden nach dem Willen des Gesetzgebers die Kosten aufgefangen, die die Private Pflegepflichtversicherung für den Pflegerettungsschirm aufgewendet hat. Mit diesem sollten Pflegeanbieter während der Corona-Pandemie unterstützt werden.

Der Zuschlag ist begrenzt auf das Jahr 2022, d.h. Sie müssen ihn insgesamt zwölf Mal zahlen. Alle Privatversicherten zahlen grundsätzlich den gleichen Zuschlag, wobei es zwei Gruppen gibt: Beihilfeberechtigte wie Beamte und ihre Angehörigen zahlen 7,30 Euro im Monat, Nicht-Beihilfeberechtigte, also z.B. Selbstständige und Angestellte, 3,40 Euro im Monat. Bei abhängig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Zuschlags. Warum der Zuschlag für Beihilfeempfänger und -empfängerinnen höher ist, erklären wir auf unserer politischen Verbandsseite pkv.de.

Weitere interessante Rahmenbedingungen sind:

  • Nur gegen Beitrag Versicherte müssen den Zuschlag zahlen. Kinder bleiben somit weiterhin komplett beitragsfrei versichert.
  • Der Corona-Zuschlag erhöht 2022 den Höchstbeitrag der privaten Pflegeversicherung. Sie müssen den Zuschlag also auch dann leisten, wenn Sie bereits den maximalen Beitrag von gegenwärtig 147,54 Euro bzw. 59,02 Euro (bei Anspruch auf Beihilfe) zahlen.
  • Sollten Sie nach SGB II oder SGB XII hilfebedürftig sein, müssen Sie den Zuschlag nicht zahlen. Das gilt auch, wenn Sie durch Zahlung des Zuschlags hilfebedürftig werden würden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer pkv.de-Themenseite.

Die wichtigsten Informationen fasst zudem unser Video zusammen:

10 Fakten zum Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung